Hallo, Marion,
die Deutsche Rentenversicherung ist Träger für medizinische und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen. Darin enthalten sind auch Maßnahmen in Form der Kinderrehabilitation. Um den Sachstand des Reha-Verfahrens zu erfahren, können Sie mit der zuständigen Sachbearbeitung telefonisch in Kontakt treten. Dort erfahren Sie auch, ob die versicherungsrechtlichen (6 Monate) als auch die medizinischen Voraussetzungen vorliegen. Wie **** schon bemerkt hat, ist anhand des hier geschilderten Sachverhalts davon auszugehen, dass die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen könnten.