Hallo delirio,
grundsätzlich ist es natürlich möglich, eine stationär bewilligte Reha-Maßnahme in eine ambulante Durchführungsform umzuwandeln. Allerdings dürfen keine medizinischen Aspekte dagegen sprechen. Nachteile entstehen Ihnen dabei nicht, wenn Sie einen derartigen Umwandlungsantrag bei Ihrem Reha-Träger stellen.
Allerdings geht auch eine ambulante Reha-Maßnahme zeitlich gesehen über den gesamten Tag. Der Unterschied zur stationären Reha-Maßnahme besteht eigentlich nur darin, dass Sie zu Hause übernachten . Ihr Problem, dass Sie dann schon wieder drei Wochen Ihrem Arbeitgeber fehlen, wäre durch eine ambulante Reha-Maßnahme nicht aus der Welt. Sie könnten auch dann nicht auf Arbeit gehen, da die Therapien in den ambulanten Reha-Einrichtungen in der Regel auch von 8 bis 17 Uhr andauern.
Natürlich können Sie auch jederzeit Ihren Antrag auf eine Rehabilitationsmaßnahme zurückziehen.
Wenn bei Ihnen offenbar jedoch ein Bedarf auf eine Rehabilitationsmaßnahme vorliegt, empfehlen wir Ihnen auch, diese Maßnahme in Anspruch zu nehmen. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie für diese Zeit von der Arbeit freizustellen. Für Ihre weitere Erwerbsfähigkeit ist es wichtig, diese Maßnahme in Anspruch zu nehmen, da bei Ihnen offensichtlich bereits eine Gefährdung der Erwerbsfähigkeit gegeben ist.