Hallo Bechti,
es gibt keine Regelung ob und wann ein neuer Antrag der Fortsetzung eines bereits anhängigen Verfahrens "vorzuziehen" ist. Sie können also frei entscheiden.
Die erneute Beantragung dürfte immer dann sinnvoll sein, wenn sich eine neue Situation/ neue Umstände ergeben haben, die ggf. anders zu bewerten sind.
Ferner sollten Sie bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen, dass sozialgerichtliche Verfahren häufig langwirig sind und Sie u. U. mit einem neuen Antrag schneller an Ihr Ziel gelangen.
Die Entscheidung, sich bei der Beantragung von einem Sozialdienst (z. B. in der Akutklinik) unterstützen zu lassen, obliegt ebenfalls Ihnen. Es ist zu empfehlen, wenn Sie mit der Beantragung selbst nicht zurecht kommen.