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Experten-Antwort

stationäre Reha bis Weihnachten/Dauer Übergangsgeld

von Roswitha06.10.2016 | 17:40
2628 Ansichten
17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin seit Anfang des Jahres arbeitsunfähig und mir wurde jetzt eine 3-wöchige stationäre Reha bewilligt. Ich hab auch schon einen Termin, am 2.12. geht es los. Ich habe eine Frage wie lange das Übergangsgeld ausgezahlt wird, denn die Reha würde nach 3 Wochen am 23.12. enden, das wäre der Entlassungstermin. Sollte ich wieder arbeitsfähig sein, wovon ich wirklich stark ausgehe, könnte ich erst am 2. Januar 2017 wieder anfangen. Unser Betrieb hat geschlossen über Weihnachten/Neujahr, alle haben vorgearbeitet, ich ja nicht wegen AU. Ist es denn so, daß am 23.12. der letzte Tag an Übergangsgeld erfolgt? Ich frage auch wegen der Versicherung an sich, denn wenn ich am 2.1. mit dem Job wieder starte, habe ich nicht nur ab 24.12. kein Geld sondern bin auch nicht versichert. Bitte nur erstgemeinte Antworten. Es gibt wirklich Leute, die haben finanzielle Sorgen, und da ist es nicht hilfreich, wenn Kommentare kommen, wie geh arbeiten oder ähnliches.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Roswitha,

wegen der Tage zwischen 24.12.2016 und 01.01.2017 handelt es sich um rein arbeitsrechtliche Fragen, die Sie daher mit Ihrem Arbeitgeber abklären sollten.

Wegen der Frage eines möglichen Urlaubsanspruchs verweisen wir auf die im Forum bereits gegeben Antwort unter dem nachfolgenden LINK:

https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=20838

Bitte ggfs. die Frage der Beurlaubung, bei einer eventuellen Verlängerung, mit der Reha-Klinik abklären.

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16 Antworten

****am 06.10.2016 | 17:52
Hallo Roswitha, wenn sie tatsächlich nicht weiter AU sind, könnten sie ja einen Teil ihres nicht in Anspruch genommenen jahresurlaubs nehmen mit Anspruch auf Gehalt.
Rentenprofiam 06.10.2016 | 17:58
Hallo es ist so, dass das Übergangsgeld berechnet wird, sobald die Klinik mitteilt, dass Sie aufgenommen wurden. Es erfolgt dann eine Auszahlung für 14 Tage, sollten Sie die Reha vorher abbrechen. Die restlichen 7 Tage werden mit Entlassmitteilung ausgezahlt. Dies kann aufgrund von Weihnachten zu verzögerungen kommen. Bitte bedenken Sie, dass die Reha- Kliniken den Aufenthalt bis zu 14 Tagen verlängern darf. Ich hoffe ich konnte Ihnen mit der Antwort helfen.
Roswithaam 06.10.2016 | 18:17
Hallo und vielen Dank für die Infos, die haben mir auf jeden Fall schon mal geholfen. Nun gibt es allerdings Fragen, die sich aufgrund den Antworten ergeben. Wenn die Rehaklinik den Aufenthalt verlängern kann, pausiert dann die Reha in meinem Fall (3 Wochen enden am 23.12.). Kommt man dann die Tage über Weihnachten nach Hause? Es wird ja im Zeitraum 24. - 26.12. nicht wirklich viel an Anwendungen passieren (können). Mit meinem Arbeitgeber müßte ich mal abklären, wenn ich arbeitsfähig wäre, ob ich dann ab 24.12. wieder auf der Lohnliste stehen könnte.
Schorscham 06.10.2016 | 18:24
Wieso bis zu 14 Tagen? Meine Reha wurde 2 mal um jeweils 2 Wochen verlängert, von ursprünglich 4 Wochen auf insgesamt 8 Wochen. Im Bedarfsfall wären sogar noch weitere Verlängerungen möglich gewesen. MfG
Rentenprofiam 06.10.2016 | 18:39
Hallo also es ist grundsätzlich so, dass die Reha erstmal nur für max. 14 Tage verlängert werden darf. Darüber hinaus muss die Klinik beim Leistungträger weitere Verlängerungen beantragen und diese medizinisch begründen. Dies gilt sowohl für stationäre als auch für ambulante Reha
Roswithaam 06.10.2016 | 18:32
Gibt es die Optionen auf Verlängerung nur bei stationärer Reha, oder auch bei ambulanter Reha?
Rentenprofiam 06.10.2016 | 18:39
Hallo also es ist grundsätzlich so, dass die Reha erstmal nur für max. 14 Tage verlängert werden darf. Darüber hinaus muss die Klinik beim Leistungträger weitere Verlängerungen beantragen und diese medizinisch begründen. Dies gilt sowohl für stationäre als auch für ambulante Reha
Schorscham 06.10.2016 | 18:44
Wenn kein medizinischer Grund vorliegt, darf die Reha überhaupt nicht verlängert werden. Ansonsten darf die Reha so oft verlängert werden, wie es nötig ist. Die Genehmigung des Kostenträgers ist gewöhnlich eine reine Formalität, Herr "Profi". ;-) MfG
Rentenberateram 07.10.2016 | 09:22
In der Theorie darf jede Reha immer nur wegen medizinischen Gründen verlängert werden. In der Praxis sieht dies jedoch anders aus. Es gibt genug Kliniken die das Recht zur Verlängerung ohne Begründung ausnutzen. Immerhin werden mindestens 80 % aller Maßnahmen verlängert.
Herz1952am 07.10.2016 | 17:13
Hallo Roswitha, Sollte die Reha um 14 Tage verlängert werden, gilt grundsätzlich eine Arbeitsunfähigkeit. Zahlen müsste dann die RV (Verlängerung des ÜG) oder die Krankenkasse. Es könnte auch sein, dass Sie nach der Reha arbeitsunfähig entlassen werden, dann müssten Sie noch Anspruch auf KG haben. In diesem Fall bräuchten Sie nicht Ihren Urlaub zu "opfern". Sie sollten sich bei Verlängerung der Reha also nochmal mit der Rentenversicherung, bzw. der Sozialberatung der Reha-Einrichtung in Verbindung setzen. Der letzte Satz des Experten ist etwas widersprüchlich, denn bei Verlängerung der Reha entsteht die Frage der Beurlaubung nicht. Bei AU-Entlassung nach 3 Wochen ebenfalls nicht. In diesem Fall sollten Sie allerdings Ihren Arbeitgeber wenn möglich rechtzeitig in Kenntnis setzen, wie die Sachlage dann ist.
Roswithaam 07.10.2016 | 17:26
Vielen Dank an alle für die Antworten. Das hat mir schon mal sehr geholfen! Wenn ich weiter arbeitsunfähig wäre, ich glaube das gilt auch wenn es eine stufenweise Wiedereingliederung gäbe, dann muß ich mir finanziell und versicherungstechnisch keine Gedanken machen, weil es dann keine Unterbrechung der Zahlungen gibt. Allerdings, es wäre für mich schon eine Katastrophe, wenn die Reha verlängert würde, denn das würde heißen, ich sitze dort über Weihnachten und kann evtl nicht nach Hause fahren. Da passiert nichts in den Kliniken und man sitzt dort fest. Ich fände das richtig schlimm. Werde meinen Arbeitgeber mal kontakten, ob es da ne Lösung für gibt, sollte ich arbeitsfähig entlassen werden. Ich werde sicher nicht eher wieder auf der Lohnliste stehen, bis ich meine Reha-Entlassungspapiere in Händen habe. Und das Problem ist, daß der 23.12., also mein theoretischer Entlassungstag nach 3 Wochen Reha auch der letzte Arbeitstag bei uns in der Firma ist und erst wieder ab 2.1.2017 mit dem Betrieb gestartet wird.
Rentenberateram 07.10.2016 | 09:22
In der Theorie darf jede Reha immer nur wegen medizinischen Gründen verlängert werden. In der Praxis sieht dies jedoch anders aus. Es gibt genug Kliniken die das Recht zur Verlängerung ohne Begründung ausnutzen. Immerhin werden mindestens 80 % aller Maßnahmen verlängert.
Claudiaam 07.10.2016 | 11:59
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die folgende Aussage fälschlicherweise suggeriert, dass Verlängerungen auf 14 Tage begrenzt sind: Und wenn tatsächlich 80 Prozent aller Maßnahmen verlängert werden, dann liegt das schlicht und einfach daran, dass die ursprünglich bewilligten (3) Wochen meistens zu kurz sind und nicht daran, dass die Kliniken grundlos von ihrem unbürokratischem Verlängerungsrecht gebrauch machen. Das Gegenteil müsste erst einmal bewiesen werden. Gruß Claudia
Schorscham 07.10.2016 | 19:58
Zitat von Roswitha anzeigenausblenden
Roswitha schrieb

Auch bei einer stationären Reha ist es wohl wie bei der ambulanten Reha. Die Zahlung des Übergangsgeldes endet mit dem letzten Tag der Reha. In meinem Fall ist das der 23.12.

Entweder bin ich danach weiterhin AU und/oder eine stufenweise Wiedereingliederung startet dann im neuen Jahr. Für diesen Fall ist weiterhin mit Übergangsgeld zu rechnen. Oder ich bin arbeitsfähig, dann muß ich das mit meinem Arbeitgeber klären.

Ich habe hier im Forum schon einige Kommentare gelesen, die kein Verständnis zeigen, wenn man sehr viel Wert darauf legt, Weihnachten mit der Familie zu verbringen, ich werde das also nicht weiter thematisieren.

@ Schorsch Es geht bereits die letzten Wochen in Sachen Belastbarkeit und Beweglichkeit bergauf, ich hege deshalb große Hoffnungen auf die Reha. Ob 3 Wochen ausreichen werden, ist möglicherweise strittig. Doch wenn auch die Reha-Kliniken so unter Erfolgsdruck stehen, wie so manch andere Betriebe, ist durchaus möglich, daß ich - weiteren Erfolg der Behandlungen vorausgesetzt - als arbeitsfähig entlassen werde. Ich versuche, meine Probleme zu bedenken, bevor ich sie habe, und aus diesem Grund habe ich heute schon versucht herauszufinden, was die Konsequenzen daraus wären. Bei arbeitsfähig-Entlassung als auch bei weiterer AU.

Wobei ich verstanden habe, daß die Option einer stufenweisen Wiedereingliederung im neuen Jahr weiterhin arbeitsunfähig bedeuten würde.

@Kurti Ein Anruf bei der Reha-Klinik hatte genügt, hier wurde mir "eingeschränkter Betrieb" bestätigt. Auch aus dem Familienkreis gibt es einige Fälle, die während der Feiertage keine Anwendungen während der Reha hatten. Die Kliniken hatten sich zwar Mühe gegeben, die Tage dennoch für die Patienten angenehm zu gestalten, ändert aber nichts daran.

Zunächst einmal steht es Ihnen frei, Ihre Zustimmung zu einer eventuellen Verlängerung zu verweigern. Dann müssten Sie allerdings damit rechnen, dass das im Entlassungsbericht vermerkt wird und Ihre Krankenkasse eventuelle Konsequenzen prüft. Da Sie bereits seit 9 Monaten arbeitsunfähig sind, verstehe ich ehrlich gesagt nicht , woher Sie den Optimismus nehmen, nach einer dreiwöchigen Reha-Maßnahme wieder arbeitsfähig zu sein. Deshalb sollten Sie sich schon einmal darauf einstellen, dass man Ihnen vermutlich schon in den ersten Tagen eine Verlängerung vorschlägt. Dass es nicht schön ist, die Weihnachtstage in einer Reha-Klinik zu verbringen anstatt zuhause, wird niemand bestreiten. Oberstes Ziel sollte jedoch die Wiederherstellung Ihrer Arbeits-/Erwerbsfähigkeit sein und nicht der harmonische Jahreswechsel im Familienkreis. MfG
Kurtiam 08.10.2016 | 19:25
Wieso gehen Sie eigentlich pauschal davon aus das " über Weihnachten in einer Reha nichts passiert ?? Das ist eine völlig falsche Annahme. Auch an Weihnachten ( ausser natürlich am 1 und 2 Weihnachtsfeiertag gehen die Behandlungen ganz normal weiter in den Kliniken. Dies Jahr fällt Weihnachten sogar auf ein Wochenende Samstag ( Heiligabend ) , sodass nur der Montag ausfällt und ab Dienstag den 27.12. alles völlig normal weiterläuft....
Roswithaam 09.10.2016 | 17:38
Auch bei einer stationären Reha ist es wohl wie bei der ambulanten Reha. Die Zahlung des Übergangsgeldes endet mit dem letzten Tag der Reha. In meinem Fall ist das der 23.12. Entweder bin ich danach weiterhin AU und/oder eine stufenweise Wiedereingliederung startet dann im neuen Jahr. Für diesen Fall ist weiterhin mit Übergangsgeld zu rechnen. Oder ich bin arbeitsfähig, dann muß ich das mit meinem Arbeitgeber klären. Ich habe hier im Forum schon einige Kommentare gelesen, die kein Verständnis zeigen, wenn man sehr viel Wert darauf legt, Weihnachten mit der Familie zu verbringen, ich werde das also nicht weiter thematisieren. @ Schorsch Es geht bereits die letzten Wochen in Sachen Belastbarkeit und Beweglichkeit bergauf, ich hege deshalb große Hoffnungen auf die Reha. Ob 3 Wochen ausreichen werden, ist möglicherweise strittig. Doch wenn auch die Reha-Kliniken so unter Erfolgsdruck stehen, wie so manch andere Betriebe, ist durchaus möglich, daß ich - weiteren Erfolg der Behandlungen vorausgesetzt - als arbeitsfähig entlassen werde. Ich versuche, meine Probleme zu bedenken, bevor ich sie habe, und aus diesem Grund habe ich heute schon versucht herauszufinden, was die Konsequenzen daraus wären. Bei arbeitsfähig-Entlassung als auch bei weiterer AU. Wobei ich verstanden habe, daß die Option einer stufenweisen Wiedereingliederung im neuen Jahr weiterhin arbeitsunfähig bedeuten würde. @Kurti Ein Anruf bei der Reha-Klinik hatte genügt, hier wurde mir "eingeschränkter Betrieb" bestätigt. Auch aus dem Familienkreis gibt es einige Fälle, die während der Feiertage keine Anwendungen während der Reha hatten. Die Kliniken hatten sich zwar Mühe gegeben, die Tage dennoch für die Patienten angenehm zu gestalten, ändert aber nichts daran.
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