Auch bei einer stationären Reha ist es wohl wie bei der ambulanten Reha. Die Zahlung des Übergangsgeldes endet mit dem letzten Tag der Reha. In meinem Fall ist das der 23.12.
Entweder bin ich danach weiterhin AU und/oder eine stufenweise Wiedereingliederung startet dann im neuen Jahr. Für diesen Fall ist weiterhin mit Übergangsgeld zu rechnen. Oder ich bin arbeitsfähig, dann muß ich das mit meinem Arbeitgeber klären.
Ich habe hier im Forum schon einige Kommentare gelesen, die kein Verständnis zeigen, wenn man sehr viel Wert darauf legt, Weihnachten mit der Familie zu verbringen, ich werde das also nicht weiter thematisieren.
@ Schorsch Es geht bereits die letzten Wochen in Sachen Belastbarkeit und Beweglichkeit bergauf, ich hege deshalb große Hoffnungen auf die Reha. Ob 3 Wochen ausreichen werden, ist möglicherweise strittig. Doch wenn auch die Reha-Kliniken so unter Erfolgsdruck stehen, wie so manch andere Betriebe, ist durchaus möglich, daß ich - weiteren Erfolg der Behandlungen vorausgesetzt - als arbeitsfähig entlassen werde. Ich versuche, meine Probleme zu bedenken, bevor ich sie habe, und aus diesem Grund habe ich heute schon versucht herauszufinden, was die Konsequenzen daraus wären. Bei arbeitsfähig-Entlassung als auch bei weiterer AU.
Wobei ich verstanden habe, daß die Option einer stufenweisen Wiedereingliederung im neuen Jahr weiterhin arbeitsunfähig bedeuten würde.
@Kurti Ein Anruf bei der Reha-Klinik hatte genügt, hier wurde mir "eingeschränkter Betrieb" bestätigt. Auch aus dem Familienkreis gibt es einige Fälle, die während der Feiertage keine Anwendungen während der Reha hatten. Die Kliniken hatten sich zwar Mühe gegeben, die Tage dennoch für die Patienten angenehm zu gestalten, ändert aber nichts daran.