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Experten-Antwort

Stationäre Reha genehmigt bekommen - statt ambulante

von Meera01.09.2021 | 22:44
2465 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe aufgrund Aufforderung der Krankenkasse, da im Krankengeldbezug eine Reha beantragt. Nun habe ich heute den Bescheid bekommen dass die Reha durchgegangen ist aber stationär und nicht wie gewünscht ambulant. Kann ich dagegen Widerspruch einlegen und gleichzeitig meine Ärzte mit einbinden? Was passiert wenn ich den Widerspruch einlege? Bekomme ich dann kein Geld mehr? Ich habe das Gefühl das der Reha-Antrag nicht gewissenhaft angeschaut wurde, da ich u.a. eine Vorlage für meinen AG bekommen habe - obwohl ich schrieb das ich nicht im AN-Verhältnis bin, genauso wenig wurde meine Familiäre Situation nicht berücksichtig. Und sollte der Widerspruch abgelehnt werden, kann ich zumindestens auf eine andere Rehaklinik bestehen (die ich mir selbst aussuche?) Vielen Dank für die Antworten Meera

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Meera,

ich unterstelle, dass Sie bereits im Antrag auf die medizinische Reha einen Klinikwunsch angegeben hatten, welcher im Rahmen der Bewilligung keine Entsprechnung gefunden hat. Die Anlehnung eines Klinikwunsches wäre zu begründen gewesen. Schauen Sie sich bitte noch einmal den Bescheid an, ob sich hierzu ein Hinweis ergibt.

Es könnte beispielsweise zur Begründung angegeben worden sein, dass sich im Umkreis Ihres Wohnsitzes keine zumutbar erreichbare Einrichtung befindet, die für die Rentenversicherung unter Berücksichtigung Ihrer Erkrankungen eine ambulante Reha erbringt.

Der erlassene Bescheid und damit die Bewilligung der stationären Reha wäre binnen Monatsfrist nach postalischem Zugang bei Ihnen mittel Widerspruch anzufechten (siehe Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheides).

Den Widerspruch zu begründen und ggf. durch ärztlichen Sachverstand zu untermauern ist in jedem Fall ratsam.

Sofern Sie sich mit einer stationären Durchführung anfreunden können, jedoch mit der getroffenen Klinikauswahl nicht einverstanden sind, müssten Sie den erlassenen Bescheid ebenfalls mittels Widerspruch anfechten und sollten darin Ihren Klinikwunsch/Ihre Klinikwünsche darlegen.

Da Ihre Krankenkasse Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt hat (sie wurden von Ihrer Krankenkasse aufgefordert, bei der Rentenversicherung eine medizinische Reha zu beantragen), sollten Sie Ihr weiteres Vorgehen mit Ihrer Krankenkasse abstimmen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Ich habe einige unsachliche Einträge gelöscht, bitte um Verständnis und wünsche ein schönes Wochenende.

Ihr

Admin

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

KSCam 01.09.2021 | 23:09
Ihre Ärzte sollten Sie unbedingt einbinden, vielleichtist ja stationär auch aus deren Sicht sinnvoller? Widerspruch ist immer möglich, auch Wünsche bezüglich einer Klinik. Sie sollten aber auch die Zeit und Ihre Gesundheit bedenken, denn jeder Widerspruch und jede nachgeschobene Wunschklinik, verlängert garantiert die Zeit bis die Reha beginnt. Aber was individuell sinnvoll ist, weiß eh keiner im Forum.
Meeraam 01.09.2021 | 23:50
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Das es zu Verzögerungen kommen wird, ist mir bewusst, allerdings bringt mir keine stationäre Reha, wenn ich am anderen Ende wieder psychisch wegen den Umständen privat zerrissen bin. Meine Ärztin schrieb explizit worauf zu achten ist und nichts ist diesbezüglich geschehen. Wenn ich Widerspruch einlege, wird das dann das Krankengeld gestoppt? Oder bekomme ich nur keins mehr, wenn ich die Reha nicht antrete.
KKam 02.09.2021 | 06:35
Die Krankenkasse hat das Dispositionsrecht. Daher müssen Sie vor einem Widerspruch Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse halten, bevor Sie den Anspruch auf Krankengeld verlieren.
Janaam 02.09.2021 | 19:56
Ich hatte eine Rehaklinik in der Nähe angegeben. Genehmigt wurde eine 500 km weiter weg. Mach Widerspruch wurde mir mitgeteilt, dass die von der DRV "um Rat" gefragten Ärzte eine weitere Entfernung für sinnvoll halten, da ich nur dann wirklich einmal an mich denken muss und kann. Man gestattete mir eine andere Klinik, aber ebensoweit weg. Und es war richtig!
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