Hallo Meera,
ich unterstelle, dass Sie bereits im Antrag auf die medizinische Reha einen Klinikwunsch angegeben hatten, welcher im Rahmen der Bewilligung keine Entsprechnung gefunden hat. Die Anlehnung eines Klinikwunsches wäre zu begründen gewesen. Schauen Sie sich bitte noch einmal den Bescheid an, ob sich hierzu ein Hinweis ergibt.
Es könnte beispielsweise zur Begründung angegeben worden sein, dass sich im Umkreis Ihres Wohnsitzes keine zumutbar erreichbare Einrichtung befindet, die für die Rentenversicherung unter Berücksichtigung Ihrer Erkrankungen eine ambulante Reha erbringt.
Der erlassene Bescheid und damit die Bewilligung der stationären Reha wäre binnen Monatsfrist nach postalischem Zugang bei Ihnen mittel Widerspruch anzufechten (siehe Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheides).
Den Widerspruch zu begründen und ggf. durch ärztlichen Sachverstand zu untermauern ist in jedem Fall ratsam.
Sofern Sie sich mit einer stationären Durchführung anfreunden können, jedoch mit der getroffenen Klinikauswahl nicht einverstanden sind, müssten Sie den erlassenen Bescheid ebenfalls mittels Widerspruch anfechten und sollten darin Ihren Klinikwunsch/Ihre Klinikwünsche darlegen.
Da Ihre Krankenkasse Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt hat (sie wurden von Ihrer Krankenkasse aufgefordert, bei der Rentenversicherung eine medizinische Reha zu beantragen), sollten Sie Ihr weiteres Vorgehen mit Ihrer Krankenkasse abstimmen.