Hallo Sonja M.,
grundsätzlich sollten Sie dies vorab mit Ihrem behandelnden Arzt besprechen ob eine ambulante Maßnahme sinnvoll wäre. Sofern von seiner Seite keine Bedenken bestehen können Sie Ihr Anliegen entweder schriftlich oder telefonisch Ihrem zuständigen Reha-Sachbearbeiter (siehe Bescheid) mitteilen. Wenn aufgrund der Indikation (Diagnose) eine ambulante Maßnahme möglich wäre, spricht aus Sicht der Rentenversicherung nichts dagegen. Allerdings ist zu beachten, dass bei einer ambulanten Maßnahme die Klinikauswahl sehr eingeschränkt ist, da Sie diese jeden Tag innerhalb einer angemessenen Zeit erreichen müssen.
Im Übrigen sollten Sie noch beachten, dass Sie auch bei einer ambulanten Maßnahme ganztags behandelt werden. Insofern dürften sich hier auch kurzfristige Vorstellungsgespräche schwierig gestalten.