Es ist ausgeschlossen, dass die Rentenversicherung den Reha-Kliniken nur eine festgelegte Anzahl bestimmter Behandlungsmethoden bezahlt. Alle Rentenversicherungsträger vergüten den Reha-Kliniken Tagessätze, die evtl. geringfügig (!) differieren können. Innerhalb des zur Verfügung stehenden Budgets soll die bestmögliche Behandlung erfolgen!
Die Argumentation des Arztes kann ich nicht nachvollziehen und ist vermutlich eine Schutzbehauptung der Klinik. Selbstverständlich verfahren Kliniken auch nach standardisierten Behandlungsplänen und es ist mitunter ggf. organisatorisch schwierig, bestimmte Behandlungen vermehrt anzubieten.
Damit es nicht zu solchen Problemen kommt, ist es empfehlenswert, frühzeitig die Wünsche nach bestimmten Behandlungsformen zu äußern.