Hallo Kathi, wenden Sie sich mit dieser Empfehlung (Traumatherapie) bitte an Ihren behandelnden Arzt. Dieser sollte mit Ihnen entsprechende Therapiemöglichkeiten durchsprechen. Die erforderliche Folgebehandlung ist nicht mehr Bestandteil der Rehabilitationsbehandlung, und als solche auch nicht über die Rentenversicherung zu beantragen.