Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Statt 2,5 nun 3h am Tag bei 2 Tage pro Woche bei EMR. Meldung?

von Tim15.09.2026 | 06:19
41 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag. Ich muß meinen gemeldeten minijob in Zukunft statt 2,5h am Tag, nun 3h am Tag machen. An 2 Tagen pro Woche. Dieser minijob ist der drv seit 5 Jahren bekannt. Die Arbeitsabläufe haben sich verändert, dass ich einfach eine halbe Stunde länger brauche. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob ich diese 3h rechtlich arbeiten soll oder lieber den minijob kündigen soll. Die Arbeit ist eigentlich optimal für meine Krankheit. Packe ich auch soweit gut, da ja wirklich wenig Belastung in der Woche. Arzt sagt, ich soll das unbedingt weiter machen, da ea mir gut tut. Aber das Forum hier sagt immer "dann such dir doch gleich einen teilzeitjob... Wer 3h arbeiten kann, kann auch bis 6h arbeiten"... Aber dieser minijob geht nur 3h am Tag. Ich davon ab 2 Tagen pro Woche. Frage . Drv vor Annahme minijob 3h informieren und ok einholen? . Einfach 3h arbeiten und auf nächsten jährlichen Fragebogen über den Arbeitgeber mitteilen? Also rückwirkend? Drv erfährt ja hier spätestens durch das Formular, dass ich nun 3h an 2 Tagen arbeite. Vielen Dank

7 Antworten

Tim am 15.09.2026 | 06:20
Nachtrag. Habe volle EMR unbefristet (zuvor 15j AMR jeweils 3j befristet). Bin 56J.
EMam 15.09.2026 | 06:33
Zunächst mal sind Sie verpflichtet, Änderungen Ihrer Arbeitszeit Ihrem zuständigen Rententräger zu melden. Sollten Sie eine volle Erwerbsminderungsrente und keine Arbeitsmarktrente erhalten, sind 3 Stunden zu viel und Sie müssen mit dem Entzug der vollen Erwerbsminderungsrente rechnen. Bevor Sie also diesen Schritt gehen, teilen Sie Ihr Vorhaben Ihrem zuständigen Rententräger mit und warten dessen Antwort ab. Nur dann sind Sie auf der sicheren Seite. Sie haben auch die Möglichkeit einer sechsmonatigen Arbeitserprobung, allerdings müssen Sie danach auch mit dem Entzug der vollen Erwerbsminderungsrente rechnen und auch die Abeitserprobung müssen Sie im Vorfeld mitteilen. Ein anonymes Forum kann und wird Ihnen nicht die Genehmigung zu der Erhöhung Ihrer Arbeitszeit geben.
Nur zuam 15.09.2026 | 06:55
Wenn Sie die volle EM-Rente loswerden wollen, arbeiten Sie 3 Stunden. Das Restleistungsvermögen beträgt bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung unter drei Stunden täglich und bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung unter sechs Stunden täglich. https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/minijob-weiterhin-erl…
Lisaam 15.09.2026 | 07:16
Nach 15 Jahren Rente noch dazu AMR ist es nun an der Zeit wieder mal arbeiten zu gehen und der Solidargemeinschaft mal wieder etwas zurück zu geben. 6h Stunden dürften doch locker zu schaffen sein. Also auf geht es, " Sie schaffen das"
hgam 15.09.2026 | 07:33
Selbst bei 2:59 ist eine Kontrolle durch die DRV wahrscheinlich, ob mindestens 3h gearbeitet werden kann (Teilerwerbsminderungsrente). Klären sie das auch mit ihren Ärzten. Alternative: mit dem Arbeitgeber z.B. eine 3-Tagewoche aushandeln, evtl. mit Gleitzeit innerhalb der 3h. Informieren müssen sie die DRV auf jeden Fall, wenn sich etwas am Vertrag / Arbeitszeiten ändert.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026