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Experten-Antwort

Statt halbe EM wird mir LTA angboten

von Sven_aus_Hamburg03.09.2026 | 15:40
126 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich befinde mich derzeit auf einer Medizinischen Reha Maßnahme und zum zweiten mal innerhalb eines Jahres aufgrund meiner Erkrankung. Meine Psychische Erkrankung schränkt mich so ein, das ich nach ca 4-5 Stunden Konzentrationsschwäche aufbaut, die ich mit Anstrengung dann aufrecht erhalte bis mein 8 Stunden Tag um ist. Im Jahr 2025 war ich in auf einer Medizinischen Psychischen Rehamaßnahme. Dort wurde mir mündlich gerade erst einmal bis zur Traumatherapie eine halbe EM zu beziehen. Dies lehnte ich zum damaligen Zeitpunkt ab mit der begründung das ich derzeit nichts mit Rente zu tun haben will sondern noch voll Arbeiten möchte. Jetzt befinde ich aufgrund meiner Erkrankung die mich alle 5-6 Wochen so zum Erschöpfen bringt das ich mich AU melden muss, wieder auf einer Medizinischen Rehamaßnahme. Ich gen Gesprächen habe ich immer wieder den Ärzten und Therapeuten mitgeteilt das ich weiterhin in meinen Beruf Arbeiten möchte, halt das ich die 8 Stunden nicht mehr schaffe... Ich wurde auf Belastung und Konzentration getest. Die Einschätzung hier ergab, das ich im derzeitgen Beruf unter 3Std nur noch fähig wäre und über 6 auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt. Da die Sympthomatik aber auch im Alltag sind und nich Berufsabhänging sind, finde ich die Aussage etwas schräg. Nun bot man mir LTA an damit ich mich Umschulen kann. Ich bin derzeit im Öffentlichen Dienst seit 15 Jahren tätig mit Schwerbehinderung 50% und Buchstabe "G". Meine Arbeitsplatz für die LTA freiwillig aufgeben werde ich mit großer Sicherheit nicht. Ich habe denen ebenfalls mitgeteilt das ich jeglich die Stunden reduzieren möchte. Die Teilzeitmodelle auf der Firma bringen keine Entlastung, da die tägliche Arbeitsstundenzahl nicht reduziert werden kann, solang keine Medizinischen Gründe vorliegen. Meine Befürchtung nun ist es das die im Entlassungsbrief irgendeinen krams von wegen unter 3 Stunden in der letzten Beruflichen Tätigkeit reinschreiben, und mein Betriebsarzt mich dann auf die streich liste setzt und ich dann eine Kündigung erhalte. Meiner Auffassung nach und der Beurteilung meines örtlichen Behandelten Psychiater seit 5 Jahren der ebenfalls eine Psychsomatische Klinik geleitet hat, kommt zu dem Ergebnis das ich nicht nur für den aktuellen Beruf sondern auch für den Allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr als wie 6 Stunden zur Verfügung stehe. Was kann ich noch unternehmen um die Therapeuten und Ärzte dazu zu bewegen auf die 3-6 Stunden auf meine letzte ausgeübte Tätigkeit einzugehen? Lieben Dank im Voraus Sven

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.09.2026 | 06:20

Guten Tag Sven,

 

eine erneute Einschätzung zu Ihrem Leistungsvermögen wird mit dem Entlassungsbericht der Rehabilitationseinrichtung erfolgen.

Warten Sie diesen Bericht daher ab.

Eine Beantragung einer teilweisen/vollen Erwerbsminderungsrente ist Ihnen unbenommen.

Nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Rentenversicherungsträger auf, um eine Beratung in Anspruch zu nehmen.

 

 

 

 

2 Antworten

LTAam 03.09.2026 | 16:20
Was wohl? Sie können nur mit medizinischen Berichten oder Gutachten etwas verändern. Sollten Sie mit der Entscheidung der Rentenversicherung nicht einverstanden sein, bleibt Ihnen nur der Rechtsweg (Widerspruch, Klage). Dafür sollten Sie sich einen Rechtsbeistand ggf. über einen Sozialverband suchen. Anmerkung: Warten Sie zunächst mal den Entlassungsbericht ab, bevor Sie unnötig spekulieren. Was Sie persönlich „schräg“ finden und Ihre „Auffassung“ spielen nur eine sehr untergeordnete Rolle. Ein anonymes Forum wird Ihnen mit einer Wunderlösung nicht helfen können.
hmam 04.09.2026 | 06:11
Sie sind nicht verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber den Entlassungsbrief zu geben. Von daher ist es erstmal nicht ganz so schlimm, wenn da was drinnen steht, das nicht Ihren Wünschen entspricht. Ihre tatsächliche Leistungsfähigkeit interessiert sich leider nicht für Ihre beruflichen Wünsche. Und gerade bei psychischen Problemen tun sich die Betroffenen immer wieder schwer, sich selbst richtig einzuschätzen, und zwar in beide Richtungen. Sie sollten daher die Einschätzung der Reha-Ärzte erstmal ernst nehmen und sie mit Ihren behandelnden Fachärzten besprechen. Sie müssen übrigens keine Umschulung machen, wenn Sie nicht wollen. Sie können auch einfach weiterarbeiten und eine EM-Rente beantragen. Aber die Entscheidung würde ich erst nach dem Gespräch mit meinem Arzt fällen.
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