Hallo MobyDick,
den Hinweisen und Ausführungen des Forums zu Ihrer Fragestellung kann ich soweit zustimmen.
Beachtenswert:
-> Wenn Sie Aufforderungen Ihrer Krankenkasse nicht folgen, dann gefährden Sie Ihren Krankengeldanspruch (eingeschränktes Dispositionsrecht § 51 SGB V)
-> Die Krankenkasse würde Sie bestimmt gerne auch direkt zum Rentenantrag auffordern, dies ist rechtlich allerdings nicht zulässig (daher der Umweg Rehaantrag stellen und aus Sicht der Krankenkasse auf eine Umdeutung hoffen).
-> bzgl. Umdeutung ist noch nichts entschieden. Die Aussagen Ihres Arztes sind ein Hinweis, abschließende Beurteilung kommt von den Medizinern der Rentenversicherung
-> mögliche Auswirkungen auf ein Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis sind möglich
Alternativen:
-> fristgerechten Widerspruch gegen die Aufforderung zur Rehaantragstellung von der Krankenkasse. Dieser Widerspruch lässt sich inhaltlich nicht begründen, da die Vorgehensweise der Krankenkasse rechtlich korrekt ist, aber man gewinnt Zeit und mithin auch weitere Erkenntnisse zum gesundheitlichen Werdegang
-> man kann sicherlich im Rehaantrag und ggf. auch im Rentenantrag angeben, dass man sich selbst für 30 Stunden und mehr arbeitsfähig hält. Diese Aussagen sind allerdings für die Rentenkasse nicht bindend.
-> nichts machen ist keine wirkliche Alternative, da Sie dann mit Ihrer Krankenkasse Probleme bekommen werden
Richtigstellung:
Es ist grundsätzlich möglich "nur und ausdrücklich" eine teilweise Erwerbsminderungsrente zu beantragen. In diesem Fall sollte das Begehren (nur teilweise EM) klar und deutlich zum Ausdruck gebracht werden. Die Rentenversicherung wird in diesem Fall einen Bescheid zur beantragten teilweisen Erwerbsminderungsrente erteilen. Aussagen zur vollen Erwerbsminderung sind in diesem Fall nicht erforderlich, weil volle Erwerbsminderung ja nicht beantragt wurde.
Dies gilt allerdings sehr wahrscheinlich nicht, wenn Sie von anderen Stellen (z.B. AfA oder KK) zur Erwerbsminderungsantragstellung aufgefordert wurden. Hier wird die auffordernde Stelle immer einen umfassenden, alles beinhaltenden Erwerbsminderungsantrag fordern.