Hallo ehm,
das sog. Statusfeststellungsverfahren dient der Feststellung, ob ein Auftragnehmer seine Tätigkeit für einen Auftraggeber im Einzelfall selbständig oder im Rahmen eines abhängigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ausübt. Eines Statusfeststellungsverfahrens bedarf es also nur, wenn die Frage der Selbständigkeit zweifelhaft ist. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, sollten Sie die Anfrage so schnell wie möglich an die Clearingstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund senden. Vordrucke hierfür stehen unter folgender Adresse bereit:
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_7130/sid_AC6B255C8D66785E91BAF43A7FA95CE8/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/01__formulare/01__versicherung/__DRV__Paket__Versicherung__Statusfeststellung.html
Soweit die Frage der Abgrenzung Selbständigkeit/abhängige Beschäftigung nicht im Raum steht, sondern nur die Frage einer möglichen Versicherungspflicht in der Rentenversicherung geklärt werden soll, finden Sie hier entsprechende Vordrucke:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_12376/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/01__formulare/01__versicherung/__DRV__Paket__Versicherung__Pflicht__Freiwillige__Versicherung.html
Auch hier sollten Sie schnellstmöglich handeln (ggf. auch einfach mit einem Termin in einer Beratungsstelle Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers), da Sie im Falle einer bestehenden Versicherungspflicht auch zur Meldung innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit verpflichtet sind.
In diesem Zusammenhang möchte ich letztlich auch auf folgende Broschüre zur Versicherungspflicht selbständig Tätiger verweisen:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/04__vor__der__rente/selbstaendig__wie__rv__schuetzt__alt,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/selbstaendig_wie_rv_schuetzt_alt