Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Holger Hilflos,
für die Beurteilung Ihres Krankenversicherungsverhältnisses ist ausschließlich die gesetzliche Krankenkasse zuständig, grundsätzlich gilt: der Rentenversicherungsträger behält bei pflichtversicherten Rentnern den Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung ein, bei freiwillig oder privat krankenversicherten Rentnern zahlt er auf Antrag einen Zuschuss aus.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, diese wird Ihnen sicher mitteilen, welche Form der Krankenversicherung bei Ihnen besteht und welche weiteren Schritte ggf. zu unternehmen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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