Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Status Krankenversicherung bei Bezug Erwerbsminderungsrente, pflichtig oder freiwillig

von Holger Hilflos20.08.2024 | 16:42
494 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe heute einen Brief von meiner Krankenkasse erhalten in dem ich aufgefordert werde den Beitragszuschuss des Rentenversicherungsträgers unverändert an die Krankenkasse weiterzuleiten. Knapp 1.700,- EUR soll ich für den Zeitraum vom 01.08.2022 - 24.07.2023 bezahlen. Einen Beitragszuschuss habe ich jedoch nie erhalten.  Es besteht wohl Uneinigkeit bzgl. meines Versichertenstatus in der KVdR für o.g. Zeitraum. Ich war seit 1990 ununterbrochen berufstätig und bis zum 31.12.2021 immer pflichtversichert in der GKV. 01.01.2022 erstmals freiwillig versichert in der GKV 25.01.2022 Beginn meiner AU 08.03.2022 - 02.07.2023 Krankengeld der GKV, ausgesteuert worden wäre ich am 24.07.2023 03.07.2023 - 24.08.2023 Übergangsgeld während Reha 25.08.2023 ALG1, Nahtlosigkeit Am 25.10.2023 wurde mir dann rückwirkend zum 01.08.2022 eine Erwerbsminderungsrente bewilligt. Wie bin ich jetzt ab Rentenbeginn 01.08.2022 bis zum Datum der Aussteuerung 24.07.2023 in der KVdR krankenversichert, pflichtig oder freiwillig? Die Vorversicherungszeit für die KVdR habe ich doch erfüllt, oder bin ich auf dem Holzweg? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Holger Hilflos,

 

für die Beurteilung Ihres Krankenversicherungsverhältnisses ist ausschließlich die gesetzliche Krankenkasse zuständig, grundsätzlich gilt: der Rentenversicherungsträger behält bei pflichtversicherten Rentnern den Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung ein, bei freiwillig oder privat krankenversicherten Rentnern zahlt er auf Antrag einen Zuschuss aus. 

Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, diese wird Ihnen sicher mitteilen, welche Form der Krankenversicherung bei Ihnen besteht und welche weiteren Schritte ggf. zu unternehmen sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Dirkam 20.08.2024 | 16:52
Hallo, die Krankenkasse prüft den Versicherungsstatus. Die DRV ist hier nicht der richtige Ansprechpartner. MfG
Königam 20.08.2024 | 18:17
Es besteht keine Uneinigkeit, da allein die Krankenkasse über den Status entscheidet und die Rentenversicherung daran gebunden ist. Klären Sie das also mit Ihrer zuständigen Krankenkasse.
Ultraam 21.08.2024 | 06:50
Die KK hat offenbar festgestellt, dass bei Ihnen vom 01.08.2022 bis 24.07.2023 freiwillige Versicherung vorlag. Für diesen Zeitraum haben Sie gegenüber der RV einen Anspruch auf Beitragszuschuss. Dieser muss innerhalb von 3 Kalendermonaten von Ihnen beantragt werden, ansonsten verfällt der Anspruch (für die Vergangenheit). Die Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, von dem an Sie über das Vorliegen der freiwilligen Versicherung informiert wurden. Haben Sie im August 2024 erstmalig davon erfahren, dass Sie freiwillig versichert waren, dann müssen Sie den Beitragszuschuss bei der RV bis zum 30.11.2024 beantragen, um ihn rückwirkend zu erhalten.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026