Hallo „Falk“,
falls Versicherungspflicht vorliegt, gibt es zu der Höhe der Beiträge folgende Möglichkeiten:
halber Regelbeitrag innerhalb der ersten drei Kalenderjahr seit Aufnahme der Tätigkeit (2007: 243,78 EURO), Regelbeitrag (derzeit: 487,55 EURO) oder einkommensgerechter Beitrag.
Mit der Aufnahme einer versicherungspflichtigen selbständigen Tätigkeit muss der Selbständige sich innerhalb von drei Monaten bei m zuständigen Rentenversicherungsträger melden. Durch diese Meldepflicht sollen hohe Beitragsnachforderungen vermieden werden, denn Beitragsansprüche verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind.
Für weitere Fragen sollte Ihr Freund seinen zuständigen Rentenversicherungsträger kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung
Diese Frage sollte er bei seiner Ärzteversorgung stellen!
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