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Statusanfrage

von Manfred16.02.2007 | 15:31
2034 Ansichten
5 Antworten
Ist es notwendig, für die Beauftragung eines Beraters eine Statusanfrage zu stellen, wenn der Berater bereits älter als 65 Jahre ist und eine Altersvollrente bezieht?

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 20.02.2007 | 11:20

Hallo „Falk“,

falls Versicherungspflicht vorliegt, gibt es zu der Höhe der Beiträge folgende Möglichkeiten:

halber Regelbeitrag innerhalb der ersten drei Kalenderjahr seit Aufnahme der Tätigkeit (2007: 243,78 EURO), Regelbeitrag (derzeit: 487,55 EURO) oder einkommensgerechter Beitrag.

Mit der Aufnahme einer versicherungspflichtigen selbständigen Tätigkeit muss der Selbständige sich innerhalb von drei Monaten bei m zuständigen Rentenversicherungsträger melden. Durch diese Meldepflicht sollen hohe Beitragsnachforderungen vermieden werden, denn Beitragsansprüche verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind.

Für weitere Fragen sollte Ihr Freund seinen zuständigen Rentenversicherungsträger kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Deutsche Rentenversicherung

Moderatoren-Antwortam 02.05.2007 | 07:59

Diese Frage sollte er bei seiner Ärzteversorgung stellen!

3 Antworten

bekissam 17.02.2007 | 15:04
Der Status ist in dem Fall hinsichtlich des halben RV-Beitrages (Arbeitgeberanteil), den der eventuelle Arbeitgeber abzuführen hätte, sehr wohl interessant, auch wenn Vollrentner wegen Alters selbst nicht mehr RV-Pflichtig sind.
Dr. Richard Püschneram 30.04.2007 | 22:40
Seit 1.4.2007 arbeitet ein Augenarzt als niedergelassener Facharzt in meiner Augenarztpraxis mit mir zusammen als Teilzeitmitarbeiter in einer Job-sharing-Gemeinschaftspraxis. Er ist auch noch als Teilzeit -Angestellter in der Universitätsaugenklinik tätig und dort rentenversichert bei der Ärzteversorgung. Besteht für ihn eine zusätzliche Versicherungspflicht, obwohl er als niedergelassener Augenarzt freiberuflich tätig ist?
Dr.Richard Püschneram 06.05.2007 | 13:53
Statusanfrage vom 30.04.2007
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