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Experten-Antwort

Statusfeststellung

von Frank5904.09.2019 | 14:18
86 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Experten, im Rahmen einer Statusfeststellung wurde bei einem GGF festgestellt, dass er aufgrund der Übernahme von Gesellschaftsanteilen bereits seit knapp 10 Jahren nicht mehr SV-pflichtig ist. 2 Fragen: - gilt die Verjährungsfrist von 4 Jahren auch für die Erstattung von Rentenbeiträgen? - besteht für ihn die Möglichkeit den Status als Pflichtversicherter lückenlos durch rückwirkenden Antrag auf Versicherungspflicht in der DRV aufrecht zu erhalten? Vielen Dank schon mal im Voraus!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Frank59,

die Verjährungsfrist für zu Unrecht entrichtete Pflichtbeiträge beträgt vier Kalenderjahre nach dem Jahr der Beitragsentrichtung. Die Verjährungsfrist beginnt aber erst, wenn durch einen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung die Beanstandung der Beiträge erfolgte. Erst nach der Beanstandung durch einen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung können auch die Beiträge, auf Antrag, ggfs. erstattet werden.

Vorausgesetzt es wurden in den letzten 10 Jahren Pflichtbeiträge entrichtet, kann auf Antrag die Pflichtversicherung als Selbständiger gewählt werden. Dies gilt jedoch nur ab Antragsmonat für die Zukunft.

Sollten jedoch in den letzten 10 Jahren keine Pflichtbeiträge gezahlt worden sein, kann die Versicherungspflicht für Selbständige nicht mehr aufgenommen werden, da ein Antrag innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit gestellt sein musste.

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2 Antworten

W°lfgangam 04.09.2019 | 21:42
Hallo Frank59, > - gilt die Verjährungsfrist von 4 Jahren auch für die Erstattung von Rentenbeiträgen? Ja. > - besteht für ihn die Möglichkeit den Status als Pflichtversicherter lückenlos durch rückwirkenden Antrag auf Versicherungspflicht in der DRV aufrecht zu erhalten? Jain. Grundsätzlich werden aus den Pflicht- dann freiwillige Beiträge. Siehe hier, Seite 20 ff. und Seite 40 ff., aber auch 48 ff.: https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&… Gruß w. PS: wo findet man solche Merkblätter direkt auf den DRV-Seiten? Von einfach und unkompliziert mal abgesehen ;-)
tippsiam 04.09.2019 | 23:27
es ist kein Merkblatt, sondern ein Studientext für den DRV-Nachwuchs, zum Glück kann man diese Texte finden, die erklären nämlich ziemlich viel :-)
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