Hallo C. Böttcher,
die Beurteilung der Versicherungspflicht von Gesellschaftern ist in den meisten
Fällen ohne eingehende Prüfung der Unterlagen, z.B. Gesellschaftervertrag
und Arbeitsvertrag, und der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere hier im Forum, nicht abschließend möglich.
Sofern Zweifel an der Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit bestehen,
so kann dies im Rahmen eines formalisierten bundeseinheitlichen Statusanfrageverfahren
(§7a SGB IV) geklärt werden.
Zuständig für die Durchführung des Statusanfrageverfahrens ist allein die Deutsche Rentenversicherung Bund als bundesweite Clearingstelle für sozialversicherungsrechtliche
Statusfragen.
http://www.clearingstelle.de/drv.html
Scheidet nach der Prüfung eine Versicherungspflicht aus, können freiwillige Beiträge entrichtet werden.