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Statusfeststellungsverfahren

von pca08.10.2008 | 17:20
1189 Ansichten
3 Antworten
Wenn der Auftragnehmer bereits ein Antrag auf Statusfestellung bei der DRV eingereicht hat, muss dann auch noch parallel vom Auftraggeber ein solcher Antrag gestellt werden, oder ist die Antragsstellung durch den Auftragnehmer völlig ausreichend?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 09.10.2008 | 09:48

Hallo Pca,

ein Antrag ist völlig ausreichend.

2 Antworten

Schadeam 08.10.2008 | 17:36
ein Verfahren sollte doch reichen :))) Manche Fragesteller denken ja noch bürokratischer als die Beamten selbst.
-_-am 08.10.2008 | 19:20
Die Beteiligten können gemeinsam, aber auch jeder allein, das Verfahren beantragen. Die Beteiligten brauchen sich in der Beurteilung der Erwerbstätigkeit nicht einig zu sein. Wird der Antrag nur von einem Beteiligten gestellt, so wird der andere Vertragspartner als weiterer Beteiligter von Amts wegen in das Verwaltungsverfahren mit einbezogen. Alles dazu unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/sid_8472BC3191…
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