Hallo Anna,
der Antwort von 'Wechsel' haben wir nichts hinzuzufügen. Sie sollten eine Proberechnung anfordern, wenn Sie unsicher sind.
Wenn Sie direkt oder mit einer maximalen zeitlichen Lücke von 24 Monaten in die Altersrente wechseln, gilt der Bestandsschutz §88 SGB 6. Die Altersrente wird dann nicht niedriger sein, ist aber in den allermeisten Fällen auch NICHT höher als die EM-Rente.
Allgemeiner gilt:
Wenn man nahtlos oder mit einer maximalen zeitlichen Lücke von 24 Monaten von einer EM-Rente (egal ob volle oder teilweise EM-Rente) in eine beliebige Altersrenten-Art wechseln, gilt der Bestandsschutz §88, SGB 6. Es spielt dabei also keine Rolle, ob man in eine Regelaltersrente, eine "Rente für langjährig Versicherte" oder eine Schwerbehindertenrente (mit GdB mindestens 50) wechselt, auch nicht bei vorgezogenen Altersrenten.
Ein Wechsel erst zur persönlichen Regelaltersgrenze erfolgt von Amts wegen, man muss also keinen Antrag stellen. Meist meldet sich die DRV aber trotzdem ein paar Monate vorher.
Bei allen anderen, "früheren" Altersrentenarten, muss man natürlich einen (verkürzten) Rentenantrag stellen mit dem Formular R0110.
Die Altersrente kann bei gültigem Bestandsschutz bezogen auf die persönlichen Entgeltpunkte nicht niedriger sein als die vorhergehende EM-Rente. Die alten Abschläge aus der EM-Rente bleiben dabei erhalten, wichtig ist aber, dass neue Abschläge nicht hinzukommen.
Höher ist die Altersrente allerdings allermeisten auch nicht, weil die EM-Rente durch die Entgeltpunkte aus der Zurechnungszeit fast immer höher ist, als die Altersrente ohne Zurechnungszeit-Entgeltpunkte, aber mit ein paar selbst erworbenen neuen Entgeltpunkten während des EM-Rentenbezuges.
Die genauen Werte berechnet die Rentenversicherung auf Antrag in Proberechnungen.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das mit dem Bestandsschutz ist mir bekannt. Ich frage mich was passiert wenn dieser Bestandsschutz nicht greift und die Emr nicht verlängert wird. Meine Fragestellung hier beruht auf einen Netzfund, wo es lautet
"Beeinflusst die
Erwerbsminderungsrente die
Höhe der Altersrente?
Wenn Sie eine
Erwerbsminderungsrente beziehen,
zahlen Sie nicht mehr in die gesetzliche
Rentenversicherung ein. Damit Sie
nicht unter späterer Altersarmut
leiden, führt die Versicherung lhr
Rentenkonto so fort, als würden Sie
weiter in der bisherigen Höhe
einzahlen.
Stimmt das so?
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das mit dem Bestandsschutz ist mir bekannt. Ich frage mich was passiert wenn dieser Bestandsschutz nicht greift und die Emr nicht verlängert wird. Meine Fragestellung hier beruht auf einen Netzfund, wo es lautet
"Beeinflusst die
Erwerbsminderungsrente die
Höhe der Altersrente?
Wenn Sie eine
Erwerbsminderungsrente beziehen,
zahlen Sie nicht mehr in die gesetzliche
Rentenversicherung ein. Damit Sie
nicht unter späterer Altersarmut
leiden, führt die Versicherung lhr
Rentenkonto so fort, als würden Sie
weiter in der bisherigen Höhe
einzahlen.
Stimmt das so?
Arbeitsmarktrente? Es gibt keinen verschlossenen Arbeitsmarkt. Gehen Sie wieder arbeiten. Die Altersrente wäre wahrscheinlich niedriger als die EMR. Und das ist eine riesen Sauerei und ein Hohn für alle die fleißig 45 jahre gearbeitet und eingezahlt haben. Hier muss nachgebessert werden. Ab 67 wird die Altersrente normal berechnet. Und wer bereits Leistungen bezogen hat bekommt halt dementsprechend weniger
Bitte bedenken Sie, dass der hier antwortende @Maximiliane keinerlei rentenrechtliche Kenntnisse besitzt und psychisch schwer erkrankt ist. Daher ist seine Antwort so wichtig wie der berühmten Sack Reis in China.😂
Nicht von sich auf andere schließen, Du Spinner
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