Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Steigt Altersrente trotz befristet Erwerbsminderungsrente

von Anna12.09.2024 | 17:25
434 Ansichten
11 Antworten
Hallo, ich beziehe eine befristete Arbeitsmarktrente. Steigt meine Altersrente trotz Erwerbsminderungsrente? Werden mir die Jahre der Emr so angerechnet, als würde ich weiterhin arbeiten wie vor der Emr? Vielen Dank schonmal!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.09.2024 | 09:48

Hallo Anna,

 

der Antwort von 'Wechsel' haben wir nichts hinzuzufügen. Sie sollten eine Proberechnung anfordern, wenn Sie unsicher sind.

10 Antworten

Wechselam 12.09.2024 | 18:21
Wenn Sie direkt oder mit einer maximalen zeitlichen Lücke von 24 Monaten in die Altersrente wechseln, gilt der Bestandsschutz §88 SGB 6. Die Altersrente wird dann nicht niedriger sein, ist aber in den allermeisten Fällen auch NICHT höher als die EM-Rente. Allgemeiner gilt: Wenn man nahtlos oder mit einer maximalen zeitlichen Lücke von 24 Monaten von einer EM-Rente (egal ob volle oder teilweise EM-Rente) in eine beliebige Altersrenten-Art wechseln, gilt der Bestandsschutz §88, SGB 6. Es spielt dabei also keine Rolle, ob man in eine Regelaltersrente, eine "Rente für langjährig Versicherte" oder eine Schwerbehindertenrente (mit GdB mindestens 50) wechselt, auch nicht bei vorgezogenen Altersrenten. Ein Wechsel erst zur persönlichen Regelaltersgrenze erfolgt von Amts wegen, man muss also keinen Antrag stellen. Meist meldet sich die DRV aber trotzdem ein paar Monate vorher. Bei allen anderen, "früheren" Altersrentenarten, muss man natürlich einen (verkürzten) Rentenantrag stellen mit dem Formular R0110. Die Altersrente kann bei gültigem Bestandsschutz bezogen auf die persönlichen Entgeltpunkte nicht niedriger sein als die vorhergehende EM-Rente. Die alten Abschläge aus der EM-Rente bleiben dabei erhalten, wichtig ist aber, dass neue Abschläge nicht hinzukommen. Höher ist die Altersrente allerdings allermeisten auch nicht, weil die EM-Rente durch die Entgeltpunkte aus der Zurechnungszeit fast immer höher ist, als die Altersrente ohne Zurechnungszeit-Entgeltpunkte, aber mit ein paar selbst erworbenen neuen Entgeltpunkten während des EM-Rentenbezuges. Die genauen Werte berechnet die Rentenversicherung auf Antrag in Proberechnungen.
Mondkindam 13.09.2024 | 05:48
Durch die Zurechnungszeit werden Sie bei der Berechnung der EM-Rente doch quasi schon so gestellt als wenn Sie weiterarbeiten.
Annaam 13.09.2024 | 08:48
Wechsel schrieb

Wenn Sie direkt oder mit einer maximalen zeitlichen Lücke von 24 Monaten in die Altersrente wechseln, gilt der Bestandsschutz §88 SGB 6. Die Altersrente wird dann nicht niedriger sein, ist aber in den allermeisten Fällen auch NICHT höher als die EM-Rente.

Allgemeiner gilt:

Wenn man nahtlos oder mit einer maximalen zeitlichen Lücke von 24 Monaten von einer EM-Rente (egal ob volle oder teilweise EM-Rente) in eine beliebige Altersrenten-Art wechseln, gilt der Bestandsschutz §88, SGB 6. Es spielt dabei also keine Rolle, ob man in eine Regelaltersrente, eine "Rente für langjährig Versicherte" oder eine Schwerbehindertenrente (mit GdB mindestens 50) wechselt, auch nicht bei vorgezogenen Altersrenten.

Ein Wechsel erst zur persönlichen Regelaltersgrenze erfolgt von Amts wegen, man muss also keinen Antrag stellen. Meist meldet sich die DRV aber trotzdem ein paar Monate vorher.

Bei allen anderen, "früheren" Altersrentenarten, muss man natürlich einen (verkürzten) Rentenantrag stellen mit dem Formular R0110.

Die Altersrente kann bei gültigem Bestandsschutz bezogen auf die persönlichen Entgeltpunkte nicht niedriger sein als die vorhergehende EM-Rente. Die alten Abschläge aus der EM-Rente bleiben dabei erhalten, wichtig ist aber, dass neue Abschläge nicht hinzukommen.

Höher ist die Altersrente allerdings allermeisten auch nicht, weil die EM-Rente durch die Entgeltpunkte aus der Zurechnungszeit fast immer höher ist, als die Altersrente ohne Zurechnungszeit-Entgeltpunkte, aber mit ein paar selbst erworbenen neuen Entgeltpunkten während des EM-Rentenbezuges.

Die genauen Werte berechnet die Rentenversicherung auf Antrag in Proberechnungen.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das mit dem Bestandsschutz ist mir bekannt. Ich frage mich was passiert wenn dieser Bestandsschutz nicht greift und die Emr nicht verlängert wird. Meine Fragestellung hier beruht auf einen Netzfund, wo es lautet "Beeinflusst die Erwerbsminderungsrente die Höhe der Altersrente? Wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente beziehen, zahlen Sie nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Damit Sie nicht unter späterer Altersarmut leiden, führt die Versicherung lhr Rentenkonto so fort, als würden Sie weiter in der bisherigen Höhe einzahlen. Stimmt das so?
Wechselam 13.09.2024 | 12:22
Anna schrieb

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das mit dem Bestandsschutz ist mir bekannt. Ich frage mich was passiert wenn dieser Bestandsschutz nicht greift und die Emr nicht verlängert wird. Meine Fragestellung hier beruht auf einen Netzfund, wo es lautet

"Beeinflusst die

Erwerbsminderungsrente die

Höhe der Altersrente?

Wenn Sie eine

Erwerbsminderungsrente beziehen,

zahlen Sie nicht mehr in die gesetzliche

Rentenversicherung ein. Damit Sie

nicht unter späterer Altersarmut

leiden, führt die Versicherung lhr

Rentenkonto so fort, als würden Sie

weiter in der bisherigen Höhe

einzahlen.

Stimmt das so?

So "allgemein" stimmt das schon. Gemeint ist damit , dass Sie für die EM-Rente eine Zurechnungszeit bekommen haben und dafür für die Laufzeit der Zurechnung für jeden Monat Entgeltpunkte (EP), die in der Höhe dem EP-Durchschnittswert aus Ihrem gesamten bisherigen Erwerbsleben entsprichen. Wieviele Entgeltpunkte Sie für die Zurechnungszeit bekommen haben, steht in Ihrem EM-Rentenbescheid. Wenn die Lücke zwischen EM-REnte und Altersrente mehr als 24 Monate beträgt (also kein Bestandsschutz mehr), dann sind die Zeiten der EM-Rente natürlich nicht verloren für di Altersrente. Diese Zeiten werden dann als Anrechnungszeiten in der Rentenhöhen-Berechnung Ihrer Altersrente mit berücksichtigt. Diese sogenannte "Gesamtleistungsbewertung" ist recht komplex, das rechnet Ihnen dann aber die DRV aus für Ihren Altersrentenbescheid.
Maximiliane am 13.09.2024 | 14:50
Arbeitsmarktrente? Es gibt keinen verschlossenen Arbeitsmarkt. Gehen Sie wieder arbeiten. Die Altersrente wäre wahrscheinlich niedriger als die EMR. Und das ist eine riesen Sauerei und ein Hohn für alle die fleißig 45 jahre gearbeitet und eingezahlt haben. Hier muss nachgebessert werden. Ab 67 wird die Altersrente normal berechnet. Und wer bereits Leistungen bezogen hat bekommt halt dementsprechend weniger
Na,na!am 13.09.2024 | 20:47
Maximiliane schrieb

Nicht von sich auf andere schließen, Du Spinner

Ihre Sprachwahl bestätigt Ihren stark geminderten Intellekt und/oder Ihre schlechte Erziehung. Bitte begeben Sie sich in Ihrem, vor allem aber im Interesse Ihrer Mitmenschen in psychologische Behandlung. Gute Besserung!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026