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Experten-Antwort

Stellungnahme des med. Dienstes der Rentenkasse

von Kadojan02.09.2015 | 04:59
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5 Antworten

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Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen. Folgendes ich habe Bescheid nach 1. Verlängerung der EMR das diese nun auf Dauer gewährt wird. Habe ich ein Recht daruf eine Kopie über die Stellungnahme des Prüfarztes der DRV zu erhalten, woraus hervorgeht ob in Zukunft eine Rentenkontrolle/ Überprüfung stattfinden soll? Wenn ja, wie muss ich dass dann formulieren, und in welchen Teil der Akte steht dass überhaupt? Bin sehr unsicher, weil im Bescheid steht dass aus gesetzl. Gründen alle EMR-Renten v. Zeit zu Zeit überprüft werden ,auch die unbefristeten. Vielen Dank im voraus für eure Mühe.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kadojan,

der Arzt der Deutschen Rentenversicherung hat nach Prüfung ihrer ärztlichen Unterlagen festgestellt, dass sich ihr derzeitiger Gesundheitszustand voraussichtlich nicht wesentlich bessern wird.

Das ist die Grundlage für die Entscheidung einer Dauerrente.

Sollte sich ihr Gesundheitszustand im Laufe der Zeit aber doch nochmal verbessern, kann im Rahmen einer Überprüfung auch eine Dauerrente entzogen werden.

Hierbei handelt es sich dann um eine Änderung in den Verhältnissen.

Eine Akteneinsicht ist zwar möglich, wird Ihnen aber ihre Unsicherheit nicht nehmen.

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4 Antworten

Jokeram 02.09.2015 | 06:17
Ja, Sie können einsicht in die gesamte Akte nehmen. Aber. was bringt Ihnen das ? Grundsätzlich nicht viel. In den Akten steht vieles nicht im Klartext, sondern z.B. (für eine Überprüfung) : in 07/2017 TE 023. Das ist jetzt nur ein Beispiel, ich möchte Ihnen damit nur aufzeigen, dass es keine Sicherheit/Garantie gibt, dass Ihnen eine Akteneinsicht Klarheit bringt. Ausserdem kann eine Überprüfung jederzeit iniiert werden, auch wenn Sie heute noch nicht in der Akte steht. Ich würde mir an Ihrer Stelle die Mühe sparen.
=//=am 02.09.2015 | 13:04
Das wird von den RV-Trägern auch verschieden gehandhabt. Soweit mir bekannt ist, kontrolliert die DRV Bund in gewissen Abständen auch bei einer Dauerrente, wobei einige oder alle (?) Regionalträger keine Kontrollen mehr durchführen. Es sei denn, es werden Umstände bekannt, die darauf schließen lassen, dass sich der Gesundheitszustand evtl. wesentlich gebessert hat. Z.B. bei Aufnahme einer Beschäftigung mit einem sehr hohen Einkommen, was vermuten läßt, dass der Rentner nicht mehr wie bisher leistungsgemindert ist.
Herz1952am 03.09.2015 | 11:17
Hallo Kdojan, zu Ihrer Beruhigung kann ich Ihnen mitteilen, was mir das Arbeits- und Sozialministerium mitgeteilt hat, als ich nachfragte , wieso bei EM-Bestandsrentnern nicht in Zukunft auch statt bis 60 Jahre auf 62 Jahre hochgerechnet wird. Sinngemäß wurde mir mitgeteilt: Wir müssen etwas für diejenigen tun, die jetzt noch in Arbeit sind, denn wenn diese Lücken in Ihrer Arbeitsbiografie in Zukunft haben, fallen die meisten unter die Sozialhilfe. Die bisherigen Rentner (EM) werden ihre Rente behalten, nur in Einzelfällen (sehr selten) wird diese wieder entzogen. Das sagt doch vieles aus. Es gibt dafür halt auch Krankheiten, bei denen die Aussicht auf Besserung nahe "0" ist. Dies ist meistens der ausschlaggebende Punkt für die Rente auf unbestimmte Dauer. Davon kann ich leider "ein Lied singen".
Herz1952am 03.09.2015 | 11:21
Nachtrag: unser Sohn hat mit 31 Jahren diese Rente bekommen und es sind fast 5 Jahre ohne Nachprüfung vergangen. Ich selbst habe 2006 Arbeitsmarktrente erhalten und 2009 die "Dauerrente auf unbestimmte Zeit. Keine Nachprüfung.
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