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Experten-Antwort

Stellungnahme (DRV) vs. Sozialmedizinisches Gutachten (Reha-Bericht)

von H.-J. Modschiedler13.02.2025 | 16:56
614 Ansichten
8 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich war 5 Wochen auf einer med. Reha. Auf der Reha wurde festgestellt, dass bei mir eine volle Erwerbsminderung vorliegt. Zwei Monate nach der Entlassung hatte ich einen entsprechenden Rentenantrag gestellt (EMR). Ein Sachbearbeiter der DRV war aber schneller und hatte bereits um Stellungnahme beim Sozialmedizinischen Dienst (SMD) gebeten (Umdeutung Reha-Antrag in einen Rentenantrag). In dieser Stellungnahme (SMD) steht am Ende, dass man sich dem Reha-Bericht nicht anschließt und falls der Versicherte aus Eigeninitiative einen Rentenantrags stellen sollte, müssten weitere Ermittlungen erfolgen. Mein Rentenantrag wurde dann aufgrund dieser Stellungnahme abgelehnt und es erfolgten keine weiteren Ermittlungen. Wie kann es sein, dass bei solchen wichtigen Entscheidungen, die eigenen hausinternen Prozesse nicht befolgt werden? Hat der Versicherte jetzt den ganzen Stress und muss Widerspruch einlegen? Eine Stellungnahme mit Mutmaßungen hat doch nicht den Stellenwert eines sozialmedizinischen Gutachtens (Reha-Bericht)?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.02.2025 | 18:06

Hallo H.-J. Modschiedler,

 

ich kann Ihre Verärgerung durchaus verstehen - kann den Sachverhalt aber leider im Rahmen dieses Forums nicht nachvollziehen oder beeinflussen. Insoweit kann ich Ihnen hier nur empfehlen, die Entscheidung mittels Widerspruch anzufechten. Unter Umständen macht es auch Sinn, sich hierzu eines fachkundigen Rechtsbeistandes (z. B. Sozialverband (SoVD oder VdK), Rentenberater, Fachanwalt für Sozialrecht) zu bedienen.


 

7 Antworten

MaxHeadroomam 13.02.2025 | 17:18
Aus welchem medizinischen Fachgebiet kam der/die Verfasser(in) der Stellungnahme denn?
H.-J. Modschiedleram 13.02.2025 | 18:00
MaxHeadroom schrieb

Und passt das Fachgebiet?

Der Verfasser der Stellungnahme war ein fachfremder Arzt. Also ein Arzt, zu dem ich mit meiner relevanten Erkrankung nicht gehen würde.
H.-J. Modschiedleram 13.02.2025 | 18:22
Was soll das? schrieb

Wieder mal eine der zahlreichen Fragen, die ein anonymes Forum nicht klären kann. Wenn man mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist, nutzt man den Rechtsweg (Widerspruch, Klage).

Ich denke, es ist ein großer Unterschied, ob es sich um eine sachlich begründete Entscheidung handelt, mit der man nicht einverstanden ist, oder ein hausinterner Fehler vorliegt. Wir sind alle nur Menschen und jeder macht Fehler. In solchen Fällen sollte zumindest ein etwas "schlankerer" Klärungsprozess seitens der Rentenversicherung angeboten werden. So ein Widerspruchsverfahren dauert doch Monate.
Schadeam 13.02.2025 | 20:02
H.-J. Modschiedler schrieb

Ich denke, es ist ein großer Unterschied, ob es sich um eine sachlich begründete Entscheidung handelt, mit der man nicht einverstanden ist, oder ein hausinterner Fehler vorliegt. Wir sind alle nur Menschen und jeder macht Fehler. In solchen Fällen sollte zumindest ein etwas "schlankerer" Klärungsprozess seitens der Rentenversicherung angeboten werden. So ein Widerspruchsverfahren dauert doch Monate.

Egal was Sie denken, es wird nichts daran ändern dass Sie derzeit nur Rechtsmittel einlegen können. Und Sie wissen ja, dass Sie vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand ruhen. Mit Posts im Forum hat noch keiner Verwaltungsprozesse der Verwaltung geändert.
Komischam 14.02.2025 | 05:53
Ihrer eigenen Aussage nach wurde im Rahmen der Reha eine vorliegende Erwerbsminderung festgestellt , und weiter geben Sie an " Zwei Monate nach der Entlassung hatte ich einen entsprechenden Rentenantrag gestellt (EMR). Hier im Forum kann nur spekuliert werden, wieso, weshalb, warum ihr Antrag dennoch abgelehnt wurde . Vielleicht hat man sich bei der DRV gewundert, dass sie erst 2 Monate nach Entlassung einen entsprechenden Antrag gestellt haben . Was haben Sie denn in den 2 Monaten zwischen Reha-Entlassung und Antragstellung gemacht ? Sind Sie evtl. einer Erwerbstätigkeit nachgegangen, so daß bei der DRV der Eindruck erweckt werden konnte, dass Sie durch die Reha ( entgegen der Angaben ) doch weiterhin einer Erwerbstätigkeit nachgehen können ?
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