Hallo H.-J. Modschiedler,
ich kann Ihre Verärgerung durchaus verstehen - kann den Sachverhalt aber leider im Rahmen dieses Forums nicht nachvollziehen oder beeinflussen. Insoweit kann ich Ihnen hier nur empfehlen, die Entscheidung mittels Widerspruch anzufechten. Unter Umständen macht es auch Sinn, sich hierzu eines fachkundigen Rechtsbeistandes (z. B. Sozialverband (SoVD oder VdK), Rentenberater, Fachanwalt für Sozialrecht) zu bedienen.
Aus welchem medizinischen Fachgebiet kam der/die Verfasser(in) der Stellungnahme denn?
Und passt das Fachgebiet?
Wieder mal eine der zahlreichen Fragen, die ein anonymes Forum nicht klären kann. Wenn man mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist, nutzt man den Rechtsweg (Widerspruch, Klage).
Ich denke, es ist ein großer Unterschied, ob es sich um eine sachlich begründete Entscheidung handelt, mit der man nicht einverstanden ist, oder ein hausinterner Fehler vorliegt. Wir sind alle nur Menschen und jeder macht Fehler. In solchen Fällen sollte zumindest ein etwas "schlankerer" Klärungsprozess seitens der Rentenversicherung angeboten werden. So ein Widerspruchsverfahren dauert doch Monate.
Ich denke, es ist ein großer Unterschied, ob es sich um eine sachlich begründete Entscheidung handelt, mit der man nicht einverstanden ist, oder ein hausinterner Fehler vorliegt. Wir sind alle nur Menschen und jeder macht Fehler. In solchen Fällen sollte zumindest ein etwas "schlankerer" Klärungsprozess seitens der Rentenversicherung angeboten werden. So ein Widerspruchsverfahren dauert doch Monate.
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