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Experten-Antwort

Stellungnahme sozialmed. Dienst

von STEFFI14.04.2011 | 14:06
1739 Ansichten
4 Antworten
Hallo, mußte in meinem Widerspruchsverfahren neue (wirklich schlimme) Befunde nachreichen. Eine Sachbearbeiterin sagte, die Befunde wurden an den sozmed. Dienst weitergereicht. Gestern rief ich dort an und eine andere Sachbearbeiterin sagte, die Unterlagen waren noch nicht dort. Nun fühle ich mich irgendwie verschaukelt. Außerdem möchte ich wissen, was in der Stellungnahme des sozmed. Dienstes steht und wie sie meine Leistungsfähigkeit beurteilen, der Gutachter der DRV hält mich nicht für über 6 Stunden arbeitsfähig, in meinem Beruf für unter drei Stunden, trotzdem wurde die EMR abgelehnt. Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten, deshalb meine Frage: kann ich mir eine Kopie der Stellungnahme zusenden lassen ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.04.2011 | 15:41

die Ausführung von Nix ist nicht korrekt.

Hallo Steffi,

Sie haben auch ohne Anwalt ein gesetzliches Recht auf Akteneinsicht. Diese findet normalerweise in den Räumen der DRV statt, z.B. in einer Auskunfts- und Beratungsstelle. Sofern Ihre Akte medizinische Unterlagen enthält, kann die DRV diese auch durch einen Arzt eröffnen lassen. Die Entscheidung wird im Einzelfall aufgrund des medizinischen Akteninhalts getroffen.

Bei der Akteneinsicht können Sie auch Kopien anfertigen oder anfertigen lassen. Die DRV kann für die Kopie Gebühren verlangen.

Eine Übersendung Ihrer Akte oder Teile Ihrer Akte nach Hause kann nicht erfolgen.

3 Antworten

Geroldam 14.04.2011 | 15:04
Hallo! Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können gehen Sie doch zu einem Sozialverband z.b. Vdk dort zahlen Sie eine Jahresgebühr von ca. 50 Euro! Für evt. Verfahren eine kleinere Gebühr extra! Die Sozialrechtsabteilung kann dann die nötigen Schritte einleiten Akteneinsicht anfordern und Sie eben auch bei einem Widerspruch bzw. vor dem Sozialgericht vertreten! Viel Glück und alles Gute!
Nixam 14.04.2011 | 15:20
....die Stellungnahme des Ärztlichen Dienstes der Rentenversicherung werden Sie aber nie erhalten...außer dem Gutachten des RV-Gutachters.... viele Grüße Nix
Klemensam 14.04.2011 | 15:52
Selbst wenn Sie die Unterlagen dann einsehen würden ( steht ihnen defintiv zu ! ) , werden Sie als Laie wohl kaum diese medizinisch und juristisch beurteilen können. Wer ein Widerspruchsverfahren selber - ohne rechtliche Hilfe und Vertretung - duchzieht muss damit rechnen , das dem Widerspruch nicht stattgegeben wird. Wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat und sich auch anderwweitig keinen Rechtsanwalt leisten kann, sollte man zumindest den Vdk/ SoVD mit der Vertretung beauftrage. Also diese ca. 50 Euro pro Jahr ! hat nun aber wirklch jeder übrig. Aber jeder setzt seine Prioritäen halt woanders....
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