Im Einzelnen können Sie sich den Entlassungsbericht auch von den zuständigen Ärzten Ihres Vaters erklären lassen.
Die ihn übrigens auch, sofern er so zzt. nicht arbeiten kann, weiter AU schreiben können, unabhängig von dem, was in diesem Bericht steht.
Und die Einschätzung der Klinik ist durchaus nicht 'in Stein gemeißelt'.
Sofern Ihr Vater (und seine Ärzte) also der Meinung ist, seine Erwerbsfähigkeit ist bereits erheblich gefährdet/gemindert, sollte er einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Hierfür ist ein Antrag notwendig, die DRV kommt nach der Reha nur in ganz wenigen Fällen direkt auf Sie zu.
Evtl. werden dann weitere Gutachten notwendig, insbesondere, weil Sie ja mit dem Ergebnis der Klinik nicht einverstanden sind.
Aber sofern in diesem Bericht nicht völlig falsche Diagnosen stehen, ist es nicht zwingend notwendig, gegen diesen Bericht anzugehen. Die Energie, die hier ein Widerspruch kostet, sollten Sie (bzw. Ihr Vater) dann also lieber für die Beantragung der Rente aufbringen.
Für Sie zur weiteren Information über Erwerbsminderungsrente:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.html
Viel Erfolg und alles Gute!