Hallo Renate Cooper,
wie „W*lfgang“ bereits dargestellt hat, brauchen Sie normaler Weise gar nichts zu unternehmen. Soweit ein Hinterbliebener Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat, sollte sich dieser unter Vorlage der Sterbeurkunde an eine Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers wenden.