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Experten-Antwort

Sterbefall Erwerbsminderung- Rente- Witwerrente

von edy04.01.2021 | 12:47
4328 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich frage für einen Bekannten. Ehefrau verstorben, sie hatte Erwerbsmindrungsrente. Wieviel Prozent bekommt der Mann als Witwer-Rente. Wird dieser Anteil irgendwann auf die Volle Rente ( der Verstorbenen) aufgestockt? edy

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Edy,

wenn der Ehepartner verstorben ist, kann eine Witwenrente oder Witwerrente beantragt werden.

Damit man eine Witwenrente oder Witwerrente erhalten kann, müssen zusätzlich noch die folgenden Punkte gelten:

der Ehepartner hat bis zum Tod eine Rente bekommen.

Oder: der Ehe-Partner war mindestens 5 Jahre in der gesetzlichen Renten-Versicherung versichert.

Oder: der Ehepartner hat eine Erwerbsminderungsrente bekommen.

Die Witwe oder der Witwer muss bis zum Tod Ihres Ehepartners mindestens 1 Jahr lang mit dem Ehepartner verheiratet gewesen sein.

Das gilt nicht, wenn man vor dem 1. Januar 2002 geheiratet hat.

Oder wenn Sie beweisen können, dass Sie nicht nur wegen der Witwen-Rente oder der Witwer-Rente geheiratet haben.

Die Witwen-Rente oder Witwer-Rente kann als kleine oder große Rente gezahlt werden.

Werden neben der Hinterbliebenenrente weitere Einkünfte erzielt, werden diese oberhalb eines bestimmten Freibetrags zu 40 Prozent auf die gesetzliche Hinterbliebenenrente angerechnet.

Nähere telefonische Auskünfte hinsichtlich der Höhe der Witwenrente oder Witwerrente und der Anrechnung von weiteren Einkünften sind bei der Deutsche Rentenversicherung am kostenfreien Service-Telefon unter der Telefonnummer 0800 1000 4800 möglich.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Edy,

die Hinterbliebenenrente errechnet sich aus dem Rentenanspruch des verstorbenen Partners zum Zeitpunkt des Todes.

Auswirkungen auf die Höhe der Hinterbliebenenrente können allerdings weitere Einkünfte haben.

Werden neben der Hinterbliebenenrente weitere Einkünfte erzielt, werden diese oberhalb eines bestimmten Freibetrags zu 40 Prozent auf die gesetzliche Hinterbliebenenrente angerechnet.

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4 Antworten

edyam 04.01.2021 | 13:50
Hallo, danke für die schnelle Antwort. wenn der überlebende Ehepartner nun z.B. 50% der Erwerbminderungsrente der Verstorbenen bekommt, (Verstorbene z.B 59 Jahre alt). Erhöht sich diese Witwerrente dann ab dem Zeitpunkt, an dem die Verstorbene ihren 65.-66. Geburtstag hätte feiern können? edy
W°lfgangam 04.01.2021 | 20:58
Zitat von edy anzeigen
Hallo edy, natürlich NICHT! Die Hinterbliebenenrente wird taggenau zum Sterbezeitpunkt errechnet mit den bis dahin vorhandenen Versicherungszeiten + Zurechnungszeit = sogenannte persönliche Entgeltpunkte/grundsätzlich besitzgeschützt für alle Zeiten bis ans Ende dieser Rente. Das Versicherungsleben einer verstorbenen Person ändert sich nach deren Ableben ja nicht mehr ...eine etwaige Zombie-Apokalypse mit neuem 'Fress-Entgelt' und folgenden Rechtsänderungen kann heute vom Gesetzgeber nicht wirklich eingeschätzt werden - Sie stimmen mir da sicher zu?! ;-) ABER, eine Änderung der (ausgezahlten) Rentenhöhe ist durchaus möglich, wenn sich bei IHNEN Änderungen im anrechenbaren Einkommen ergeben (Beschäftigungseinkommen /Sozialleistungsbezug /eigene Rente) und die Freibetragsgrenze überschritten wird. Gruß w.
edyam 07.01.2021 | 17:14
danke an Alle, für die Antworten. meine Fragen waren für einen Bekannten.
senf-dazuam 08.01.2021 | 12:17
Hallo edy! Ihr Bekannter sollte sich auch die Broschüren der DRV hierzu durchlesen, siehe dazu https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemei… Grob gesagt, werden 55 bis 60% der Rente der Verstorbenen als Witwerrente gezahlt werden, in den ersten drei Monaten (sog. Sterbevierteljahr) allerdings zu 100% und ohne Anrechnung eines Einkommens. Oft unterstützt ein Bestatter bei der Antragstellung oder kann hier Informationen zu lokalen Beratungsstätten geben. Sind Kinder vorhanden, kann sich der Betrag noch einmal erhöhen, und auch Waisenrenten sollten dann beantragt werden. Das Erwerbseinkommen Ihres Bekannten wird allerdings berücksichtigt und ggf. die Witwerrente gekürzt, wenn das Einkommen oberhalb eines Freibetrages liegt. Genaueres entnehmen Sie bitte den Broschüren der DRV und dann sollten Sie ein Beratungsgespräch vereinbaren, um die notwendigen Anträge zur Rente zu stellen.
Deutsche Rentenversicherung
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