Hallo Edy,
wenn der Ehepartner verstorben ist, kann eine Witwenrente oder Witwerrente beantragt werden.
Damit man eine Witwenrente oder Witwerrente erhalten kann, müssen zusätzlich noch die folgenden Punkte gelten:
der Ehepartner hat bis zum Tod eine Rente bekommen.
Oder: der Ehe-Partner war mindestens 5 Jahre in der gesetzlichen Renten-Versicherung versichert.
Oder: der Ehepartner hat eine Erwerbsminderungsrente bekommen.
Die Witwe oder der Witwer muss bis zum Tod Ihres Ehepartners mindestens 1 Jahr lang mit dem Ehepartner verheiratet gewesen sein.
Das gilt nicht, wenn man vor dem 1. Januar 2002 geheiratet hat.
Oder wenn Sie beweisen können, dass Sie nicht nur wegen der Witwen-Rente oder der Witwer-Rente geheiratet haben.
Die Witwen-Rente oder Witwer-Rente kann als kleine oder große Rente gezahlt werden.
Werden neben der Hinterbliebenenrente weitere Einkünfte erzielt, werden diese oberhalb eines bestimmten Freibetrags zu 40 Prozent auf die gesetzliche Hinterbliebenenrente angerechnet.
Nähere telefonische Auskünfte hinsichtlich der Höhe der Witwenrente oder Witwerrente und der Anrechnung von weiteren Einkünften sind bei der Deutsche Rentenversicherung am kostenfreien Service-Telefon unter der Telefonnummer 0800 1000 4800 möglich.
Guten Morgen Edy,
die Hinterbliebenenrente errechnet sich aus dem Rentenanspruch des verstorbenen Partners zum Zeitpunkt des Todes.
Auswirkungen auf die Höhe der Hinterbliebenenrente können allerdings weitere Einkünfte haben.
Werden neben der Hinterbliebenenrente weitere Einkünfte erzielt, werden diese oberhalb eines bestimmten Freibetrags zu 40 Prozent auf die gesetzliche Hinterbliebenenrente angerechnet.
Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
wenn der überlebende Ehepartner nun z.B. 50% der Erwerbminderungsrente der Verstorbenen bekommt, (Verstorbene z.B 59 Jahre alt). Erhöht sich diese Witwerrente dann ab dem Zeitpunkt, an dem die Verstorbene ihren 65.-66. Geburtstag hätte feiern können?
edy
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