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Zur Experten-Antwort springenHallo Tom Woits,
das sogenannte Sterbevierteljahr ist Bestandteil des normalen Anspruchs auf Witwen- oder Witwerrente. Es kann auf Antrag als Vorschuss gezahlt werden, ansonsten wird es mit Erteilung des Rentenbescheides in Form einer Nachzahlung fällig.
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