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Experten-Antwort

Sterbevierteljahr

von Tom Woits31.01.2011 | 21:18
2684 Ansichten
3 Antworten

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Welche Vor- und Nachteile hat es für den Rentner bzw. seine Angehörigen, wenn das Sterbevierteljahr vorliegt?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.02.2011 | 07:49

Hallo Tom Woits,

das sogenannte Sterbevierteljahr ist Bestandteil des normalen Anspruchs auf Witwen- oder Witwerrente. Es kann auf Antrag als Vorschuss gezahlt werden, ansonsten wird es mit Erteilung des Rentenbescheides in Form einer Nachzahlung fällig.

2 Antworten

W*lfgangam 31.01.2011 | 21:44
Vorteile ? ...hmm, der Angehörige, von dem diese Vorauszahlung der Hinterbliebenenrente abgeleitet werden kann, ist ...nunja, nicht mehr ganz am Atmen - meinen Sie das als 'Vorteil' ? ;-) Im Falle, dass der/die Verblichene bereits Rentenempfänger/in war, wird die Hinterbliebenenrente - auf Antrag - für die nächsten 3 Monate als Vorschusszahlung gezahlt. Ob es dann so richtig war, folgt im Bescheid über die Hinterbliebenenrente. Vorteil: das Fell kann zeitnah und würdig versoffen werden, die Angehörige setzt sich mit dem Rest-Sterbevierteljahr ins Ausland ab ...vielleicht konkretisieren Sie die Frage aus Ihrer Sicht/wo die Juckepunkte sind. Gruß w.
-_-am 01.02.2011 | 01:32
:P Der Rentenartfaktor beträgt für persönliche Entgeltpunkte bei - kleinen Witwenrenten und kleinen Witwerrenten bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem der Ehegatte verstorben ist, 1,0 - anschließend 0,25 - großen Witwenrenten und großen Witwerrenten bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem der Ehegatte verstorben ist, 1,0 - anschließend 0,55 Renten werden bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem die Berechtigten gestorben sind. Nach dem Tode würde die Rentenzahlung also sofort eingestellt. Die Vorschusszahlung für 3 Monate an Witwen/Witwer versorgt hinterbliebene Ehegatten/Partner sofort. Hinterbliebene haben Gelegenheit in der Zwischenzeit den Rentenantrag zu stellen und der Rentenversicherungsträger kann die Hinterbliebenenrente berechnen. Laufende Geldleistungen mit Ausnahme des Übergangsgeldes werden ansonsten am Ende des Monats fällig, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind; sie werden am letzten Bankarbeitstag dieses Monats ausgezahlt.
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