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Sterbevierteljahr

von DMueller08.11.2019 | 21:29
1323 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich hätte die folgende Frage: Mein Vater ist vor 3 Wochen verstorben und wir haben für meine Mutter (70 Jahre, Rentenempfängerin und 450 Euro Minijob) die Witwenrente mit der Hilfe eines ehrenamtlichen Beraters der Rentenversicherung beantragt. Wie ist das mit dem Sterbevierteljahr bzw. der vollen Witwenrente für die 3 Monate. Muss das an einer bestimmten Stelle separat beantragt werden oder kommt das für die 3 Monate "automatisch". Ich kann mich erinnern, dass der Berater erwähnt hatte, dass man bei der Post sowas beantragen könne, die "volle Rente" dann aber später wieder abgezogen würde. Sofern man also aktuell nicht unbedingt auf die volle Rente für die 3 Monate angewiesen sei, sollte man das unterlassen. Haben wir nun die volle Rente im Strebevierteljahr nicht beantragt? Steht ihr für die 3 Monate die volle Rente meines Vaters zu und erst danach die gekürzte Witwenrente? Danke für die Hilfe und schönen Abend!

7 Antworten

Berateram 08.11.2019 | 22:06
Da Ihr Vater schon Rentenbezieher war, kann eine so genannte Vorschussrente (auch Sterbevierteljahr genannt) beantragt werden. In den meisten Fällen übernimmt dies der Bestatter. Dieser Antrag kann allerdings unter Vorlage der Sterbeurkunde auch von Ihnen beim Postrentendienst gestellt werden. Sie können also auch zum nächsten örtlichen Postschalter gehen. Dieser Antrag muss allerdings innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod des Verstorbenen gestellt werden. Eine dritte Möglichkeit ergibt sich direkt bei der Antragstellung. Sprechen Sie den Bestatter und den ehrenamtlichen Versichertenberater an, ob diese die Vorschussrente beantragt haben. Falls nicht, können Sie innerhalb der 30 Tagefrist den Antrag noch selbst bei der Post stellen.
Berateram 08.11.2019 | 22:19
Die Vorschussrente wird noch in voller Höhe, wie das Wort schon sagt, als „Vorschuss“ gezahlt, um z.B. anfallende Beerdigungskosten zahlen zu können. Wird diese nicht beantragt, wird nach Rentenantragstellung drei Monate lang, die Rente des Verstorbenen an die Witwe Monat für Monat weitergezahlt. Danach wird dann nur noch die gekürzte Witwenrente gezahlt.
KSCam 09.11.2019 | 08:55
Fazit: Vom Geld her ist es gleich. Es ist nur die Frage wann die (gleichen) Gelder fließen. Beim Vorschuß ca 10 Tage nach dem "Sterbevierteljahrantrag", ansonsten halt ca 10 Tage nach Erhalt des Witwenrentenbescheides.
-am 11.11.2019 | 07:10
Hallo DMueller, wie die anderen User schon richtig erklärt haben, ist es letztlich egal, ob Sie das sog. Sterbevierteljahr bereits als Vorschusszahlung beantragt haben oder erst mit dem formellen Witwenrentenantrag. Die Höhe ist immer gleich. Als Sterbevierteljahr (oder auch Sterbequartal) bezeichnet man den Zeitraum, in dem die Hinterbliebenenrente nach dem Tod eines Versicherten in der Höhe der Rente gezahlt wird, die der Versicherte erhalten hätte. Das Sterbevierteljahr wird vom Todestag des Versicherten bis zum dritten Kalendermonat nach dem Monat, in dem der Versicherte gestorben ist, gezahlt. War der verstorbene Versicherte bereits Rentner kann man das Sterbevierteljahr als Vorschuss auf die zu erwartende Hinterbliebenenrente erhalten. Damit soll die Zeit überbrückt werden, die es dauern kann, bis der Rentenversicherungsträger die Hinterbliebenenrente berechnet hat. Der Vorschuss auf das Sterbevierteljahr wird beim Rentenservice (der für die Rentenversicherung - Ausnahme Renten der Knappschaft - die Renten auszahlt) beantragt. Häufig übernehmen das die Bestatter. Dieser gezahlte Vorschuss wird dann später natürlich mit dem berechneten Hinterbliebenenrentenanspruch verrechnet.
DMuelleram 11.11.2019 | 21:23
Vielen herzlichen Dank Ihnen/Euch allen für die professionellen Antworten, welche sehr geholfen haben.
W°lfgangam 12.11.2019 | 21:18
Zitat von - anzeigenausblenden
Ergänzend: wird jedoch - je nach GKV/PKV des Verstorben/der Witwe etwas abweichen können - und um den danach ggf. bereinigten PV-Beitrag auch, was letztendlich einige 100 € ausmachen kann. Mein ja nur ...so grundsätzlich ;-) Gruß w.
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