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Experten-Antwort

Sterbevierteljahr

von XxX18.04.2016 | 12:42
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4 Antworten

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Hallo, Es geht um die Hinterbliebene Ehefrau meines Vater, der kürzlich gestorben ist. Ich habe sie mit zur zuständigen Rentenstelle begleitet zur Antragstellung auf Witwenrente. Der zuständige Bearbeiter hat gleich alles elektronisch ausgefüllt, sie wird die große Witwenrente erhalten. Aber mich verwirrt immernoch seine Aussage, das sie "kein Anspruch hätte auf die volle Höhe der Versichertenrente" im Sterbevierteljahr als er fragte ob mein Vater schon Rente bezogen hatte und ich antwortete mit nein. In der Broschüre "Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten" steht es aber völlig anders drin als es uns mitgeteilt wurde. Mein Vater hatte noch keine Rente bezogen und es würde demnach auch komplett zum erwähnten Bsp in der Broschüre passen die Situation. Und es war auch nicht die Rede von der sog. Vorschusszahlung. Hat die Aussage des zuständigen Bearbeiters irgendwelche Auswirkungen auf den Antrag selbst? Und wenn ich jetzt richtig informiert bin, würden doch diese "kompletten Beträge in voller Höhe" ab Antragsbewilligung rückwirkend zum Todestag für 3 Monate gezahlt werden und danach anteilig. Bitte korrigiert mich wenn irgendwo ein Denkfehler sitzt. Vielen dank schon mal

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo XxX,

wir schließen uns den Antworten von *** und Schade an.

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3 Antworten

***am 18.04.2016 | 13:33
Hallo XxX, Sie haben keinen Denkfehler, es stimmt schon, was Sie schreiben. Nachdem Ihr Vater noch keine Rente bezogen hat, bekommt die Witwe anteilig für den Sterbemonat und dann noch für drei Monte die volle Rente. Ab dem vierten Monat wird die Witwenrente auf 60 oder 55 % gekürzt und ab diesem Zeitpunkt wird auch die Einkommensanrechnung geprüft. Die Auszahlung erfolgt nach Bewilligung der Witwenrente - die Witwe bekommt also eine entsprechende Nachzahlung. Evtl. wollte der Sachbearbeiter sagen, dass es keine Vorschusszahlung gibt - ist aber natürlich nur eine Vermutung. Gruß ***
Schadeam 18.04.2016 | 13:38
Da haben Sie wahrscheinlich aneinander vorbei geredet oder ihn nicht richtig verstanden. Klar ist die Witwe bekommt 3 Monate 100% und ab dem 4. Monat 60%,(bzw.55%). War der verstorbene bereits Rentner kann das Sterbevierteljahr als Vorschuß gezahlt werden. Stirbt ein "Noch niicht Rentner" wird alles über den Rentenbescheid und nicht als Vorschuß abgearbeitet. Betragsmäßig kein Unterschied
XxXam 18.04.2016 | 14:08
vielen Dank für die Antworten, also war meine Vermutung doch richtig. Das mit dem Vorschuss wußte ich persönlich zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht. Aneinander vorbei geredet, falsch verstanden,ja kann passieren, ok, kann man jetzt halten wie ein Dachdecker. Für mich ist das Thema erledigt, da ich nun dank euch meine konkreten Antwort erhalten habe :)
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