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Experten-Antwort

Sterbevierteljahr - Abzug der laufenden Rente

von Christiane28.06.2021 | 14:55
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Mein Vater verstarb am 1.6.2021. Er war bereits vor 2004 Rentenempfänger bekam also seine Rente vorschußmäßig ausgezahlt. Wir haben nun das Sterbevierteljahr beantragt. Meiner Mutter würden 1.300€ x 3 = 3900€ für das Sterbevierteljahr zustehen. Auf dem Bescheid ist aber genannt, dass ihr 1300€ abgezogen werden. Warum? Ist die Rente für den Monat Juli, die ja auch jetzt die Tage ausgezahlt wird noch gezahlt worden und wird ihr das deswegen abgezogen? Dann wäre das ja alles in Ordnung oder? Weitere Frage. Meine Mutter bezieht eine eigene kleine Rente von 380€. Wir haben einen Antrag auf Hinterbliebenenrente gestellt. Die Rente dürfte laut der Freibeträge aber nicht auf die Hinterbliebenenrente angerechnet werden. Nun ist hierzu meine Frage: 1. Bekommt meine Mutter bis zum Eintritt der Hinterbliebenenrente ihre Rente von 380€ weiter? 2. Was passiert bei Bewilligung der Hinterbliebenenrente. Bekommt meine Mutter dann ihre eigene und die Hinterbliebenenrente oder wird das zusammengerechnet und sie bekommt nur noch eine Rente? Wäre für Hilfe dankbar! LG

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Christiane,

den Ausführungen von Siehe hier kann ich mich anschließen. Die eigene Rente Ihrer Mutter wird selbstverständlich weitergezahlt. Zusätzlich erhält sie die Witwenrente.

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2 Antworten

Siehe hieram 28.06.2021 | 15:16
Hallo Christiane, bei vorschüssiger Rentenzahlung, wurde am 31.05.2021 die Rente für den Monat Juni 2021 überwiesen. Wenn Ihr Vater am 01.06.2021 verstorben ist, steht 'ihm' bis zum Ablauf des Sterbemonats diese Rente zu. Das Sterbevierteljahr beginnt also erst am 01.07.2021. Es wird vermutlich einfach so sein, wie Sie vermuten, dass die Zahlung für Juli nicht 'gestoppt' werden konnte und deshalb nun am Mittwoch eingeht und deshalb vom Sterbevierteljahr 'abgezogen' wird. Falls nicht, fragen Sie bei der zuständigen DRV nach. Die eigene Rente Ihrer Mutter wird weiter bezahlt, unabhängig davon, dass eine Auszahlung für das Sterbevierteljahr erfolgt. Da die eigene Rente weit unter dem Freibetrag liegt, dürfte diese dann auch weiterhin ungekürzt ausbezahlt werden, sofern Ihre Mutter nicht noch andere (steuerpflichtige) Einkünfte hat, die zu berücksichtigen sind. Die Berechnung der beiden Renten erfolgt getrennt und wird auch in zwei Beträgen überwiesen, es wird nicht zu 'einer' Rente vermischt. Wenn also die Rente Ihrer Mutter 'nachschüssig' bezahlt wird, erhält Sie die Hinterbliebenenrente weiterhin im Voraus und die eigene zum Ende eines Monats.
Christianeam 06.07.2021 | 11:00
Vielen lieben Dank für die Hilfe. Der Sachverhalt ist genau so eingetreten. Meine Mutter hat für Juli noch die Rente meines Vaters bekommen, weil diese bereits angewiesen war. Und dann für August und September die Vorschusszahlung. Es war also alles in Ordnung.
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