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Experten-Antwort

Sterbevierteljahr+Insolvenz+Arge

von Andrea196330.03.2011 | 13:20
3142 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, am 10.März ist mein Ehemann verstorben, so dass ich eine Witwenrente in Höhe von 60 % bekommen werde. Meine Situation ist die, dass ich 2007 wegen Geschäftsaufgabe eine Privatinsolvenz anmelden musste und dadurch dann auch ins Alg II gerutscht bin. Meine Frage: Innerhalb des Sterbevierteljahres bekomme ich nun drei volle Renten ausgezahlt. Besteht seitens der Arge bzw. des Insolvenzberaters ein Anspruch auf diesen einmaligen Differenzbetrag zur vollen Rente? Für Antworten bedanke ich mich im voraus. Liebe Grüße Andrea

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von „-_-„ konnten Sie bereits eine Antwort entnehmen. Dieser wird zugestimmt. Wegen der Fragen zur Anrechnung auf ALG II werden wir uns als Rentenversicherungsträger nicht positionieren.

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5 Antworten

...am 30.03.2011 | 15:00
Das besprechen Sie bitte mit dem Treuhänder/Insolvenzbearbeiter und Ihrer zuständigen ARGE. Sie haben sich ja verpflichtet im Rahmen der Insolvenz alles offen zu legen. Ob das Harz IV weniger wird, oder Sie Beträge an den Treuhänder/Insolvenzbearbeiter zahlen müssen hängt vom Einzellfall ab.
Andrea1963am 30.03.2011 | 16:08
Hallo, mir ist schon klar, dass ich eben mit der Arge bzw. dem Insolvenzberater Kontakt aufnehme. Nur bin ich ja auch kein wandelndes Gesetzbuch und es ist ja nicht das erste mal, dass eben auch Behörden oder offizielle Stellen nicht wissen, was sie tun. So weiß z.b. die Mitarbeiterin der Arge noch nicht, was sie tun muss. Mir ging es nur darum mich zu informieren, was rechtlich haltbar ist. Gruß Andrea
Schadeam 30.03.2011 | 16:41
Meinen Sie die Sachbearbeiter der DRV knnen die Gesetze bezüglich des ALG II so genau, dass sie wissen, was dort angerechnet wird oder nicht (wenn das nicht mal das Jobcenter weiß)? Höchstwahrscheinlich müssen Sie Rentenleistungen dort angeben, wie das aber angerechnet wird?????
-_-am 31.03.2011 | 01:18
Auch die vorschussweise Zahlung der Rente für das sog. Sterbequartal ist eine laufende monatliche Rentenzahlung, die nach der Pfändungstabelle zu § 850c ZPO zu beurteilen ist. Dabei ist der zahlbare Monatsbetrag zu berücksichtigen, auch wenn eine Zahlung für 3 Monate in einer Summe erfolgt. Über die Anrechnung auf ALG II fragen Sie beim Leistungsträger des ALG II nach.
Andrea1963am 31.03.2011 | 08:43
Vielen Dank für Ihre Antworten ! Ich werde mich da schon irgendwie durchfinden. Liebe Grüße Andrea
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