Hallo Paro,
Ihre Krankenkasse meldet der Rentenversicherung die Entscheidung über eine Beitragspflicht für die Witwerrente. Sofern Sie dem Rentenversicherungsträger als freiwillig versichert gemeldet werden, werden keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner abgezogen. Stattdessen könnte ein Antrag auf einen Zuschuss zu den Aufwendungen für eine freiwillige oder private Krankenversicherung gestellt werden. Bitte kontaktieren Sie zu diesen Fragen Ihre Krankenkasse oder den zuständigen Rentenversicherungsträger.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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