Nein. Das Sterbevierteljahr wird dann aufgrund des Witwen-/Witwerrentenantrages direkt von der Deutschen Rentenversicherung mit dem Witwen-/Witwerrentenbescheid (in Form einer Einmalzahlung) ausgezahlt. Der Witwen-/Witwerrentenantrag muss innerhalb von einem Jahr nach dem Tod gestellt werden.