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Steuer-Abgaben

von geo02.08.2007 | 17:51
1476 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Möchte mich bei Schiko entschuldigen für die Frage die man so nicht verstehen konnte. Meine Frage , in der zeit wo ich in ATZ bin, ist meine Frau noch in Steuerklasse 5, bei 1000 Euro Brutto. Wenn ich mit 60 j. in Rente gehe bei Schwerbeh. Jahrg.53 , kann meine Frau in KL. 3 kommen? Meine Frage deshalb, wieviel bekommt sie mehr Netto? Kann ich dadurch meinen Rentenabzug von 10,8% teilweise ausgleichen? Meine Frau muss wenn ich in Rente gehe noch 10 J. arbeiten. Vielleicht ist die Frage jetzt nich mehr kraut u. rüben? Spaß muß sein, danke für event. Antworten.

2 Antworten

KSCam 02.08.2007 | 19:50
wer im Rentenforum soll eigentlich wissen, wieviel Steuern Sie oder Ihre Frau in 6 Jahren zahlen? Wenn Sie denken, dass die heutigen Steuergesetze in 6 Jahren noch gelten, fragen Sie bitte Ihren Steuerberater oder das Finanzamt - oder den Bundesfinanzminister. Sie erfragen doch auch nicht beim Bäcker was die Wurst kostet!
Schiko.am 03.08.2007 | 09:38
Bei mir brauchen sie sich nicht zu entschul- digen, bin kein erhabener. Ich merkte auch, sie brauchen zum lachen nicht in den keller gehen, dies ist erfreulich. Sie haben derzeit steuerklasse III und die frau V. Auf grund der genannten prozentsätze als rechenaufgabe fallen bei V 192,80 steuer und soli an, hinzu kommen 209,00 sozialversich- erungsbeitrag, verbleiben 598,20 netto. Bei steuerklasse III entfallen die 192,80, somit netto ( nach jetzigem stand) 791 euro. Geben sie sich aber keiner täuschung hin. Bei einreichung der streuererklärung le- galisiert sich dies alles. Der gesamtverdienst wird für beide nach steuerklasse III abgerechnet. Es wird sich am jahresende rausstellen ob nachzahlung oder erstattung fällig wird. Tatsächlich günstiger wird es, auch in steuer- licher hinsicht, wenn die frau steuerklasse III. hat. Im jahre 2013 bei rente mir 60 wird die brutto- rente mit 66 % zu versteuern sein.Jetzt gilt für das arbeitseinkommen die 100 % ver- steuerung, sieht man von der vergünstigung des betrages für altersteilzeit ab. Für beide einkommen steuerklasse III. ab 2013. Mit freundlichen Grüßen.
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