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Steuer-Abgaben

von geo01.08.2007 | 20:38
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3 Antworten
Bitte um Antwort einer Frage, wenn es auch nicht das richtige Forum ist. Arbeitnehmer bei 24 std Woche, 1000 Euro Brutto wieviel Netto in Steuerklasse 5, wieviel Netto in St. Kl. 3, wenn der Ehemann Rentner wird? Danke im vorraus für eine Antwort.

3 Antworten

KSCam 01.08.2007 | 21:11
versuchen Sie es dochmal mit dem Gehaltsrechner, den Sie unter Service, Finanzrechner auf dieser Homepage finden. Oder warten Sie auf Schiko, der weiß das sicher. Gruß an Geo und Schiko
Schiko.am 02.08.2007 | 07:28
Entschuldigen sie, dies sind kraut-und rüben fragen. Nachdem mich aber KSC schon nannte, will ich versuchen zu deuten. Gleich vorne weg, wenn der ehemann rentner wird ist die vorlage einer steuerkarte bei der rentenanstalt nicht mehr notwendig. In aller regel bleiben 7.664 / 15.328 led./vh., soge- nanntes existenzminimum steuerfrei. Hinzu kommen noch ca. 10 % steuerfreie abzugsbeträge für kranken/pflegeversich- erung. Bei 20.000 jahresrente brutto somit 9.664 /17.328 steuer unbelastet. Renten waren ja schon immer steuerpflichtig mit dem ertragsanteil. Seit 2005 gibt es diese steuerliche berechnungsart für die gesetzliche rente nicht mehr. Zwar tritt erst im jahre 2040 die vollver- steuerung in kraft, diese art der versteuerung anstelle des ertragsanteiles hat aber bereits für bestandsrentner und neurentner 2005 be- gonnen und setzt sich stufenweise fort. Für neurentner 2006 52%, 2007 54%,usw. Der steuerbefreite betrag, im beispiel 2006 48% wird lebenslang festgeschrieben. Vom steuerpflichtigen betrag fällt aber erst steuer an, wenn dieser betrag die genannten summen von 9,664 / 17.328 überscheitet. Kann durchaus sein, dass die freigestellten grund freibeträge 7.664 / 15328 im laufe der jahre erhöht werden. Beim arbeitsverdienst von 1.000 brutto spielt die 24 stundenwoche keine rolle. In steuerklasse I fallen monatlich ca. 13 euro steuer an, in klasse V euro 184 ca. monatlich. Bei steuerklasse III jedoch sind bis zu 1.700 monatlich steuerfrei. Wird neben der rente noch arbeitslohn bezogen, wird der pflichtige teil der rente, meinetwegen 52% dem arbeits- verdienst dazu gerechnet und versteuert. Aber vorsicht, bei rentenbezug vor dem 65 lebensjahr darf der zuverdienst monatlich 350 nicht überschreiten. Bei 1.000 zuverdienst mindern neben der steuer noch die sozialabgaben den bruttobetrag entsprechend. Als beispiel: 9,95 rentenversicherungsbeitrag, 8 % für krankenversicherung, 0,85 pflegeversicherung und 2,10 arbeitslosen. Nun rechnen sie mal schön. Mit freundlichen Grüßen.
skatam 02.08.2007 | 13:25
und Pauli als Bettvorleger Huber als Fallobst Seehofer, Bumbser der Bayern .. skat
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