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Steuer abgekürzte Sofortrente

von mhenni19.01.2007 | 15:24
4442 Ansichten
7 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage zur Besteuerung in 2007 zu folgendem Produkt. sofort beginnende Rentenversicherung laufzeit 12 Jahre. Wie wird hier die Rentenzahlung laut neuester gesetzgebung versteuert?? vielen Dank.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 19.01.2007 | 15:31

Bitte wenden Sie sich in Steuerfragen an die Finanzverwaltung.

6 Antworten

Bernhardam 19.01.2007 | 16:05
Steuerpflichtig ist bei einer abgekürzten Leibrente nur der Ertragsanteil. Dieser wird nach § 55 EStDV ermittelt und beträgt bei 12 Jahren Laufzeit 14 %. Sofern das 72. Lebensjahr zu Beginn der Rente bereits vollendet wurde, wird der steuerpflichtige Anteil nach § 22 Nr 1 Satz 3 EStG ermittelt, und ist dann niedriger (13 % oder weniger, je nach Alter). In diesem Fall ist der (Zins-) Ertrag niedriger, weil versicherungsmathematisch nicht mehr davon ausgegangen werden kann, dass jeder Versicherte das Ende der Laufzeit der abgekürzten Leibrente erlebt. Ich hoffe, dass in den künftigen VHS Seminaren zum Thema Altersvorsorge die Mitarbeiter der gesetzlichen Rentenversicherung in der Lage sein werden, so einfache Fragen zu beantworten.
mhenniam 19.01.2007 | 16:24
Wir sind hier in einer runde schon etwas länger am diskutieren und ein Kollege meinte, dass nach neuester gesetzgebung ab 2007 die zinseinkünfte als einkünfte aus kapitalvermögen anzusehen sind. Ist da un gar nichts dran??
Bernhardam 19.01.2007 | 16:42
Da ist nichts 'dran. Private Leibrenten werden immer als sonstige Einkünfte nach dem Ertragsanteil besteuert; dies gilt aber nicht für private Riester-Renten oder Rürup-Renten. Lesen Sie für eine ausführliche Erklärung doch diese Broschüre des bayerischen Finanzministeriums: http://www2.stmf.bayern.de/imperia/md/content/stmf/broschueren/s… Eine abgekürzte Leibrente mit überschaubarer Laufzeit kommt - abhängig vom Zinsniveau - aber inzwischen durchaus als Möglichkeit in Betracht, um wirklich Steuern zu sparen; z.B. beträgt der Ertragsanteil bei 2 Jahren Laufzeit nur 1 %. Müßte man stattdessen die Zinsen aus einer festverzinslichen Kapitalanlage versteuern, dann wären das schon ca. 2 x 3,5 = 7 %. Es gibt also durchaus wesentlich intelligentere Anwendungen des Alterseinkünftegesetzes, als eine Riester-Rente abzuschließen.
Bernhardam 19.01.2007 | 19:01
Ergänzend wäre noch zu bemerken: 1. Zinsen aus dem Kapitalstock einer Rentenversicherung sind (in Deutschland) steuerlich keine Kapitalerträge des Rentenbeziehers, folglich kann der Rentenempfänger dafür weder Sparerfreibetrag noch Werbungskosten geltend machen (es gibt höchstrichterliche Urteile dazu). 2. Renten mit begrenzter Laufzeit gibt es in zwei Varianten, die steuerlich völlig verschieden behandelt werden: - Als Zeitrenten, hier ist die Laufzeit von vornherein fest vereinbart, und die Rente wird ggf. auch an die Erben weitergezahlt. - Als Leibrenten, hier ist die Rentenzahlung vom Leben einer natürlichen Person abhängig, die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit kleiner als die Laufzeit ist möglich. Zeitrenten sind steuerlich sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, und in voller Höhe steuerpflichtig, unabhängig davon, ob sie mit versteuertem Einkommen erworben wurden oder eine Versicherungsleistung sind (z.B. private Witwenrente, Schadensersatz für verlorene Unterhaltsansprüche). Leibrenten werden nur nach dem Ertragsanteil besteuert, sofern es sich nicht um eine "nachgelagert" zu besteuernde Rente handelt (z.B. gesetzliche EM-Rente). Eine private Berufsunfähigkeitsrente, die entweder bis zum Erreichen einer Altersgrenze oder bis zum Tod des Versicherten geleistet wird (falls der früher eintritt), ist ein gutes Beispiel dafür. Eine sofort beginnende abgekürzte Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag ist i.d.R. immer eine Leibrente, aber die steuerlichen Fallstricke sollte man schon kennen und beachten.
Schiko.am 19.01.2007 | 23:04
Glaube nicht, dass bei diesen vhs-schulungen das thema steuer ange- sprochen wird. Wichtig wäre dies allemal, da steuer die rendite be- einflusst. Habe mich schon örtlich für 14.06.07 mit frau britta bleicher ange- meldet. Bin sicher,werde auch steuerliche fragen an- sprechen. Natürlich, werde ich auch spätestens ende juli im forum davon berichten.
bAV - Spezialistam 26.01.2007 | 23:06
@ Bernhard, leider muss ich Sie auch hier korrigieren: Seit 2007 gilt für neu abgeschlossene private zeitrenten, dass sie nicht mehr nach § 55 EStDV besteuert werden, sondern wie von mhenni`s kollegen erwähnt als kapitalerträge besteuert werden.- §55 EStDVgilt nur noch für altfälle,bu- und em-renten! gruß, bAV - Spezi
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