Hallo Steuerfuchs,
Ihre Frage betrifft das Steuerrecht. Wir bitten Sie daher sich diesbezüglich an einen Steuerberater oder an einen Steuerhilfeverein zu wenden.
Von einer Bruttorente sind Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung abzuführen, sofern die sogenannte Vorversicherungszeit bei der Krankenversicherung erfüllt ist. Aktuell sind dies ca. 11 % für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung zusammen.