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Experten-Antwort

Steuer auf Teil-Erwerbsunfähigkeitsrente/Information Arbeitgeber

von Unwissend05.06.2018 | 11:35
389 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, a) Ist es richtig, dass bei einer Teil-Erwerbsunfähigkeitsrente auch der „Rentenfreibetrag“ Anwendung findet. Heißt bei Renteneintritt 2018 dann Freibetrag 24% und Besteuerung 76%? https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigati… b) Wann wird der Arbeitgeber von der Dt. Rentenversicherung informiert, dass ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt habe? Meinerseits würde ich den Arbeitgeber erst mit den Bescheid der Rentenversicherung informieren. Hintergrund: Die Erwerbsunfähigkeitsrenten sind ja i.d.R. anfänglich befristet. Wenn ich aus dem Bescheid der Rentenversicherung das Befristungsdatum wüsste, könnte ich ja als Schwerbehinderter eine befristete Teilzeittätigkeit beim Arbeitgeber beantragen 8die solange läuft wie die befristete Teil-Rente). Sonst sehe ich Probleme, wenn die Befristung der Rente abläuft und ich wieder Vollzeit arbeiten muss/kann/möchte (warum auch immer, weiß man ja nicht, was z.-B. in 2-3 Jahren in der Medizin alles möglich ist. Vielen Dank vorab

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Unwissend,

wenn eine Rente erstmals beginnt, wird seit 2005 prinzipiell ein individueller Rentenfreibetrag ermittelt. Dies gilt auch für befristete Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung sowie Renten wegen Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit. Sollte Ihr Rentenbeginn im Jahr 2018 sein, wäre der Besteuerungsanteil 76 % und der Prozentsatz für den Rentenfreibetrag 24 %.

Die Deutsche Rentenversicherung darf einen Arbeitgeber im übrigen bereits aus datenschutzrechtlichen Gründen prinzipiell nicht direkt über die Tatsache einer Rentenantragstellung oder Bewilligung einer Rente informieren. Selbst wenn der Rentenversicherungsträger zusätzliche Informationen benötigt, die nur der Arbeitgeber mitteilen kann, werden Sie daher um diese Informationen gebeten.

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5 Antworten

Schorscham 05.06.2018 | 11:56
Ja! Sie werden kurz nach Antragsstellung einen Vordruck erhalten, den Sie Ihrem Arbeitgeber aushändigen müssen, damit er ausführliche Angaben über Ihre letzte berufliche Tätigkeit machen kann. (Arbeitsplatzbeschreibung) MfG
unwissendam 06.06.2018 | 15:33
@von Experte/in Experten-Antwort vielen Dank. Das heißt, wenn ich einen Antrag auf Erwerbsunfähkeitsrente stelle, bekommt der Arbeitgeber davon nix mit, bis ich den Bescheid habe? Oder bekommt nur der Arbeitgeber direkt keine Post von Rentenvericherung, ich aber als Versicherter und der Arbeitgeber muss da was dann ausfüllen?
unwissendam 06.06.2018 | 15:33
@von Experte/in Experten-Antwort vielen Dank. Das heißt, wenn ich einen Antrag auf Erwerbsunfähkeitsrente stelle, bekommt der Arbeitgeber davon nix mit, bis ich den Bescheid habe? Oder bekommt nur der Arbeitgeber direkt keine Post von Rentenvericherung, ich aber als Versicherter und der Arbeitgeber muss da was dann ausfüllen?
Schorscham 06.06.2018 | 20:24
Zitat von unwissend anzeigenausblenden
Was haben Sie an meiner Antwort nicht verstanden? Wenn Sie den DRV-Vordruck für die Arbeitsplatzbeschreibung nicht an Ihren Arbeitgeber weiterleiten, wird Ihr Rentenantrag bis auf Weiteres nicht weiter bearbeitet. War das jetzt deutlich genug? MfG
Schorscham 06.06.2018 | 20:33
MfG
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