Hallo Unwissend,
wenn eine Rente erstmals beginnt, wird seit 2005 prinzipiell ein individueller Rentenfreibetrag ermittelt. Dies gilt auch für befristete Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung sowie Renten wegen Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit. Sollte Ihr Rentenbeginn im Jahr 2018 sein, wäre der Besteuerungsanteil 76 % und der Prozentsatz für den Rentenfreibetrag 24 %.
Die Deutsche Rentenversicherung darf einen Arbeitgeber im übrigen bereits aus datenschutzrechtlichen Gründen prinzipiell nicht direkt über die Tatsache einer Rentenantragstellung oder Bewilligung einer Rente informieren. Selbst wenn der Rentenversicherungsträger zusätzliche Informationen benötigt, die nur der Arbeitgeber mitteilen kann, werden Sie daher um diese Informationen gebeten.