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Experten-Antwort

Steuer auf Urlaubsnachzahlung

von Jade30.09.2025 | 07:50
174 Ansichten
5 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, wie wird mein nachgezahlter Urlaubsanspruch nach Bewilligung einer unbefristeten EM-Rente durch das FA versteuert? Danke für Ihre Fachberatung.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.09.2025 | 08:16

Hallo Jade,

 

leider ist es uns im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung nicht möglich, Fragen zum Steuerrecht zu beantworten. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass ich Sie mit Ihrer Frage an das zuständige Finanzamt, einen Steuerberater oder eines der einschlägigen Foren zum Steuerrecht verweisen muss.

 

4 Antworten

Zoraam 30.09.2025 | 07:52
Das ist hier ein Rentenforum und keine Steuerberatung. Einfach eine Steuererklärung abgeben und dann wird die Steuern nachbezahlt. Beim Lohnsteuerabzug wird wohl gar keiner angefallen sein wenn nichts weiter dazu kommt, aber in der Steuererklärung auf jeden Fall, wenn alles zusammenkommt. Es gibt auch Facebook Gruppen wo man solche Fragen stellen will, wenn man nicht zum Lohnsteuerhilfeverein gehen möchte
Kein Steuerforum!am 30.09.2025 | 07:54
Auch für Sie gilt. Lesen Sie zunächst die Wichtigen Hinweise zu diesem Forum. Steuerrechtliche Fragen werden hier nicht beantwortet. Wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
Steuern macht die DRV nichtam 30.09.2025 | 09:07
Die Urlaubsabgeltung ist natürlich ganz normal einkommensteuerpflichtig und muss in der Einkommensteuer-Erklärung angegeben werden. Wenn die Urlaubabgeltung in einem Jahr ausgezahlt wird, in dem vom Arbeitgeber ansonsten keinerlei andere sozialversicherungspflichtige Zahlungen getätigt wurden wurden, bleibt sie aber frei von Sozialversicherungsbeiträgen (sonst nicht).
yyam 01.10.2025 | 11:05
alle zu versteuernden Einkommen werden addiert und etwaige Freibeträge abgezogen, dann versteuert je nach Höhe.
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