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Experten-Antwort

Steuer frei Betrag

von Miodrag Popovic15.04.2024 | 11:06
215 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo guten Tag ich habe eine Frage bitte Bin in der vollen Erwerbsminderung seit 2017 Schwerbehindert 70% Mein frage hab ich einen frei betrag bei lohnsteuer Jahres Ausgleich Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Popovich,

die Deutsche Rentenversicherung kann keine Auskünfte zu Steuern erteilen. Bitte wenden Sie sich an das Finanzamt oder an einen Lohnsteuerhilfeverein bzw. Steuerberater.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Dies ist kein Steuerforum!am 15.04.2024 | 11:21
Steuerfragen sind kein Thema der Rentenversicherung. Hier können Sie alle Aussagen der Rentenversicherung zu Steuern nachlesen. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Du meine Güteam 15.04.2024 | 11:31
Falsches Forum
....am 15.04.2024 | 11:44
Um sich einen Eindruck von ihrer steuerlichen Situation verschaffen zu können, bietet die Finanzverwaltung für Seniorinnen und Senioren einen Alterseinkünfte-Rechner zur Ermittlung der Einkommenssteuer an. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemei…
MamaElaam 15.04.2024 | 12:10
Ja, aktuell EUR 1.780 bei einem GdB von 70.
Steuern macht die DRV nichtam 15.04.2024 | 12:38
Sie haben sogar zwei steuerlich wirksame Frei- bzw Pausch-Beträge. Für die Schwerbehinderung mit einem GdB von 70 haben Sie einen "Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung" in Höhe von 1.780 Euro. Bei Ihrer Erwerbsminderungsrente mit Rentenbeginn im Jahr 2017 haben Sie einen Rentenfreibetrag in Höhe von 26 Prozent Ihrer Jahres-Bruttorente. Dieser Freibetrag wurde im ersten vollen Jahr des Rentenbezuges, bei Ihnen also im Jahr 2018, aus Ihrer Jahres-Bruttorente in Euro berechnet. Um diesen Freibetrag zu erhalten, geben Sie in der Einkommensteuer-Erklärung bneben dem Rentenbeginn-Datum den sich i.d.R. jährlich ändernden Anpassungsbetrag an, der in der "Rentenbezugsmitteilung an die Finanzverwaltung" genannt wird. Beide Beträge kürzen direkt Ihr jährliches "zu versteuerndes Einkommen" und verringern damit Ihre Einkommensteuer-Belastung.
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