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Experten-Antwort

Steuer- Rente

von Volkmar Sch.20.09.2016 | 17:29
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, da über dieses Thema auch hier schon viel gesprochen wurde, habe ich dazu eine Frage. 53 geb. schwerbeh., gehe 2017 ohne Abschlag in Rente. Hätte aber auch schon 2016 in Rente gehen können mit 2,1% Abschlag. Ein Bekannter macht mich unsicher, er meint, würdest du in 2016 in Rente gehen hast du weniger Steuer wie 2017 . Das ist richtig, nur ist es nicht besser wenn ich keinen Abschlag habe? als wie 2% weniger Rentensteuer? Ob ich überhaupt in die Steuer komme kann ich nicht sagen, bin ja kein Experte. Ich werde ca. 1500 Euro Bruttorente bekommen, meine Frau geht in 7 Jahren in Rente mit ca. 600 Euro Bruttorente. Sonst haben wir keine Einkünfte, ist nicht auch die Schwerbeh. zum Vorteil betr. Steuer? Will ja nicht damit zum Steuerberater. Vielleicht kennt sich jemand damit aus und gibt mir Antwort. Etwas noch, Betriebsrente Anspruch ca. 400 Eoro Brutto.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Volkmar Sch,

ihr Bekannte hat insoweit Recht, dass 2017 eine andere Besteuerung als 2014 vorliegt.

Da wir Rentenexperten sind, können wir Ihnen aber keine Auskunft darüber geben, wie sich die Besteuerung bei Ihnen auswirkt. Dies hängt von vielen Faktoren ab, wie z.B. die Steuerklasse oder weitere Einkommensarten, die neben den Altersrenten bezogen werden.

Wenn Sie eine verlässliche Auskunft erhalten möchten, dann wenden Sie sich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

Anbei noch ein Link zu einer Broschüre der Rentenversicherung bzgl. des Themas Steuern und Rente:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232702/publicationFile/51616/versicherte_und_rentner_info_zum_steuerrecht.pdf

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5 Antworten

Mikeam 20.09.2016 | 18:00
Hallo, Es handelt sich hier um ein Rentenforum. Es kommt auch darauf an welche Steuerklassen ihr habt also du und deine Frau. Ich gehe mal davon aus ihr seid verheiratet also müsst ihr eine jährliche gemeinsame Einkommensteuererklärung abgeben. Lade Sie einfach das ElsterFormular runter ARGE alle Daten ein und mach eine Probelauf, dann wirst du sehen ob ihr etwas zurück bekommt oder an das Finanzamt zurück zahlen müsst. Je nach GDB bekommst du Freibeträge. Welche Höhe diese Freibeträge sind kannst du bei deinem zuständigen Versorgungsamt besorgen. Gruß
GroKoam 20.09.2016 | 19:22
Dein Bekannter will sich wichtig machen. Mit Abschlag bei der Rente stehst Du immer schlechter da.
Herz1952am 20.09.2016 | 19:30
Hallo Volkmar Sch. Sie müssten eigentlich recht haben, dass ohne Abschlag in Rente zu gehen besser ist. Die höhere Rente haben Sie lebenslang und die Mehrsteuer beträgt ja nur ein Bruchteil dieses höheren Betrages. Der Freibetrag der Rente von 2016 ist halt nur 2 % niedriger. Sämtliche Erhöhungen in der Zukunft tragen praktisch Zinseszinsen. Das kommt noch dazu. Die beiden Prozentsätze kann man so wie so nicht vergleichen, bzw. sind nichtssagend (2,1 % Abschlag, 2 % höhere zu versteuernde Einkünfte). Sie zahlen ja nicht 2 % mehr Steuern, sondern nur der zu versteuernde Betrag ist um 2 % höher. Sie können auch noch sicherheitshalber mal bei der Servicestelle Ihres Finanzamtes nachfragen, die müssten Ihnen das aus "dem Stehgreif" sagen, bzw. erklären können. Kostet nichts.
zoranam 21.09.2016 | 11:04
Eure Sorgen möchte ich haben. ich und meine Frau würden liebend gern Steuern auf unsere Renten zahlen. Wie schön hoch wäre die dann. Schon mal jemand so darüber nachgedacht?
Herz1952am 21.09.2016 | 13:47
Ja, Zoran, ich meine das auch. Aber bei der Steuer ist es leider etwas kompliziert und die Menschen sind dadurch verunsichert und bewerten das über. Ich habe es versucht einfach zu erklären.
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