Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Steuer: Rentenanpassung bei Hinzuverdienst

von Brande19.03.2010 | 19:17
7173 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo Renten-Experten, wenn eine EM-Rente bzw. Witwenrente zum 01.07. angepasst (erhöht) wurde, aber wegen Anrechnung von Hinzuverdienst nach der Anpassung weniger Rente gezahlt wird als bisher, stellt sich folgendes Problem bei der Steuererklärung: Anlage R Zeile 6 = Rentenanpassungsbetrag kann ja nicht negativ sein. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt immer, sich dort eine Rentenbezugsmitteilung für die Steuererklärung anzufordern. Es gibt mehrere Versionen von Rentenbezugsmitteilungen. Nicht auf allen wird der Rentenanpassungsbetrag gesondert bescheinigt. Fordert man sich eine Rentenbezugsmitteilung an und gibt gleichzeitig an, dass man den Rentenanpassungsbetrag benötigt, weil der Rentenbetrag bereits bekannt bzw. selbst errechnet werden kann, erhält man garantiert die falsche Rentenbezugsmitteilung ohne Rentenanpassungsbetrag. Bei den darauf folgenden Telefongesprächen mit jedes Mal anderen Mitarbeitern stellt man fest, dass diese den Sachverhalt nicht begreifen und trotz ausführlicher Erläuterung wieder eine falsche Rentenbezugsmitteilung ohne Rentenanpassungsbetrag zuschicken. Falls hier ein Experte der Deutschen Rentenversicherung mitliest: Wann werden die Mitarbeiter, die die Post öffen und die die Hotline bedienen, endlich geschult??? Die Rentner und deren Berater werden es Ihnen danken. Haben andere Leser dieses Forums ähnliche Erfahrungen gemacht? MfG

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sie haben die Möglichkeit eine besondere Rentenbezugsbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt bei der Deutschen Rentenversicherung anzufordern. Falls Sie diese bereits erhalten haben, und diese Bescheinigung nicht nachvollziebare Beträge ausweist, sollten Sie sich zur Klärung des Sachverhalts direkt mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung setzten.

6 Antworten

Lupoam 19.03.2010 | 21:03
Die alten Anpassungsbeträge werden ins Verhältnis zu der neuen Renten (nach Anrechnung) gesetzt. Fordern Sie doch die "Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt" online an und Sie bekommen mit Sicherheit die zutreffende Bescheinigung (ggf. incl. Anpassungsbeträge) zugestellt. https://sec.deutsche-rentenversicherung.de/internet/deutsche-ren… Anpassungsbeträge werden nur dann ausgewiesen, wenn auch tatsächlich Anpassungsbeträge entstehen. Bei einem Rentenbeginn im Jahre 2008 können z. B. frühestens ab 01.01.2010 Anpassungsbeträge entstehen. Die Bescheinigungen für die Jahre 2008 und 2009 können damit keine Anpassungsbeträge enthalten.
Brandeam 20.03.2010 | 21:58
Hallo, besten Dank für die Antworten. Ich habe den Eindruck, dass die Bescheinigung "zur Vorlage beim Finanzamt" nur für normale "Alters"renten zutrifft. Hier wird nur der Rentenbetrag bescheinigt. Das macht nichts, da bei Altersrenten der Rentenanpassungsbetrag leicht selbst ermittelt werden kann und deshalb kein extra Ausweis des Anpassungsbetrages erforderlich ist. Für Renten, deren Höhe vom anzurechnenden Hinzuverdienst abhängt, sodass die Höhe des Rentenbetrages jährlich schwankt (ein Jahr mehr und ein anderes Jahr wieder weniger trotz gesetzlicher Rentenerhöhung in manchen Jahren), gibt es eine extra Bescheinigung, die den Rentenanpassungsbetrag gesondert ausweist. Diese Rentenanpassung zum 01.07. des jeweiligen Jahres erfolgte ja auch, trotzdem die Rente wegen zu hohem Hinzuverdienst gekürzt werden musste. Auch in solchen Rentenerniedrigungen steckt ein Teil Erhöhung drin. In solchen Fällen gibt es eine Berechnungsmethode, den Teil des Rentenanpassungsbetrages zu ermitteln. Diese Methode ist allerdings sehr kompliziert und für Otto-Normalverbraucher kaum zu bewerkstelligen. Deshalb wäre eine Bescheinigung über den Rentenanpassungsbetrag (nicht zu verwechseln mit dem Rentenbetrag) überaus hilfreich. Dies hat mir sogar die Sachbearbeiterin eines Finanzamtes bestätigt. Anderenfalls ergeben sich ständig Differenzen im Erstattungs- bzw. Nachzahlungsbetrag laut Steuerbescheid im Vergleich zur eigenen Berechnung mit Hilfe eines Steuerprogramms, was unnötige Einsprüche usw. hervor ruft. Ich betone ausdrücklich und mehrmals hintereinander, dass es mir nicht um den Rentenbetrag (Anlage R Zeile 5) sondern um den Rentenanpassungsbetrag (Anlage R Zeile 6) geht. Und trotzdem erhalte ich letztendlich wieder nur die Bescheinigung mit dem Rentenbetrag (Anlage R Zeile 5) und ohne Ausweis des Rentenanpassungsbetrages (Anlage R Zeile 6). Und wieder rufe ich bei der Deutschen Rentenversicherung an, erläutere geduldig und immer und immer wieder - teilweise mehr als 15 min. pro Gespräch den Unterschied von Rentenbetrag und Rentenanpassungsbetrag von Zeile 5 und Zeile 6. Da die zuständigen Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung den steuerlichen Unterschied (Zeile 5 = Steuerfreibetrag gemäß Rentenbeginn mal 50 % + x % und Zeile 6 = steuerpflichtiger Betrag) noch nie gehört haben, senden sie einfach eine "normale" Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man nach ca. 2-3 normalen Bescheinigungen (lediglich mit dem Rentenbetrag für die Zeile 5 der Anlage R) dann letztendlich die richtige Bescheinigung bekommt. Man muss nur Geduld haben und immer wieder erklären. Sogar auf schriftlichem Weg unter Zusatz eines Musters mit farblicher Kenntzeichnung der entsprechenden Passage (Rentenanpassungsbetrag) bewirkt, dass man die falsche Bescheinigung bekommt. Es wäre endlich an der Zeit, dass man gleich beim 1. Mal die richtige Bescheinigung - nämlich genau die bestellte Bescheinigung (die mit dem extra Ausweis des Rentenanpassungsbetrages für die Zeile 6 der Anlage R) - bekommt. MfG
-_-am 20.03.2010 | 19:50
Wer eine Bescheinigung für steuerliche Zwecke zur Vorlage beim Finanzamt (Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt) für ein bestimmtes Kalenderjahr bestellt, bekommt die auch. Dabei kann man auch bei der DRV nichts falsch machen, weil dieser Nachweis zwar eines Initials bedarf, dann aber vollmaschinell erstellt und über Poststraße automatisch versandt wird. Wenn Sie aber nur eine Bescheinigung über die Rentenhöhe (Rentenbezugsbescheinigung) bestellen, bekommen Sie auch nur die. Das passiert leider öfter. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fragen daher auch schon nach, zu welchem Zweck die Bescheinigung benötigt wird. Nicht weil sie so neugierig sind, sondern weil das Problem bekannt ist. Für Versichertenrenten können Sie die Bescheinigung bereits online auslösen, doch wer da das Falsche auswählt, hat Ihr Problem ebenfalls: - Rentenbezugsbescheinigung (Versichertenrente) - Ausweis für Rentnerinnen und Rentner (Versichertenrente) - Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt (Versichertenrente) http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_23882/SharedDocs/de…
Lupoam 21.03.2010 | 00:58
Hallo Brande! Haben Sie meine Antwort weiter oben gelesen? Welcher Rentenbeginn wurde für Ihre Rentenzahlung festgelegt?
Brandeam 21.03.2010 | 09:35
Hallo Lupo, der Rentenbeginn war unterschiedlich - vor und nach 2005, da es sich um diverse Rentner verschiedener Bundesländer handelt. Es sind mehrere RV-Stellen (Bund, Nord, West, Ost ..... ) zuständig. MfG
Lupoam 21.03.2010 | 10:04
Hallo Brande! Bei einem Rentenbeginn vor dem Jahr 2008 müssten sich grds. für die 'Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt' Anpassungsbeträge ergeben. Eine Ausnahme ist denkbar, wenn die Rentenzahlung z. B. als sogenannte 'geschützte Zahlung' von Anpassungen ausgenommen wird. Versuchen Sie es mit der Online-Anforderung und ich bin mir ziemlich sicher, dass Sie korrekte Rentenbezugsmitteilungen erhalten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihre zuständigen Sachbearbeiter die Problematik nicht erfassen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026