Wer eine Bescheinigung für steuerliche Zwecke zur Vorlage beim Finanzamt (Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt) für ein bestimmtes Kalenderjahr bestellt, bekommt die auch. Dabei kann man auch bei der DRV nichts falsch machen, weil dieser Nachweis zwar eines Initials bedarf, dann aber vollmaschinell erstellt und über Poststraße automatisch versandt wird.
Wenn Sie aber nur eine Bescheinigung über die Rentenhöhe (Rentenbezugsbescheinigung) bestellen, bekommen Sie auch nur die. Das passiert leider öfter. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fragen daher auch schon nach, zu welchem Zweck die Bescheinigung benötigt wird. Nicht weil sie so neugierig sind, sondern weil das Problem bekannt ist.
Für Versichertenrenten können Sie die Bescheinigung bereits online auslösen, doch wer da das Falsche auswählt, hat Ihr Problem ebenfalls:
- Rentenbezugsbescheinigung (Versichertenrente)
- Ausweis für Rentnerinnen und Rentner (Versichertenrente)
- Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt (Versichertenrente)
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_23882/SharedDocs/de…