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Steuer rückwirkend beantragen?

von Adele02.12.2008 | 09:57
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10 Antworten
Hallo Forum, ich weiß nicht genau, ob ich hier richtig bin, vielleicht kann mir jemand einen Rat geben. Ich wurde rückwirkend zum Sept.07 EM-Rentnerin. Kann ich die Steuererklärung für 2007 noch ändern lassen, da ich ja damals noch Krankengeld, d.h. Lohnersatzleistungen angegeben habe. Was ist günstiger?

10 Antworten

Rosannaam 02.12.2008 | 10:59
Das sehe ich genauso. Bei der Steuererklärung für 2008 ist der Besteuerungsanteil von 2007 (Rentenbeginn) von 54 % maßgebend.
Unbekanntam 02.12.2008 | 10:31
Hallo, ich bin zwar kein Steuerfachmann sein, aber es dürfte wohl nicht gehen. Schließlich haben Sie ja das Krankengeld in voller Höhe gezahlt bekommen und mussten durch die rückwirkende Gewährung der EM-Rente nichts zurückzahlen.
Laraam 02.12.2008 | 12:06
Meine EM-Rente wurde in 2007 rückwirkend für 2006 bewilligt. Auf meinen Antrag hind wurde der Bescheid für 2006 v. 4.12.07 nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO geändert. Der neue Bescheid ist vom November 08. Alles ins Jahr 2007 zu packen, wäre ungünstiger gewesen. Nach etlichen Rückfragen konnte ich von meiner KK auch einen berichtigten Bescheid erhalten, woraus hervorgeht, dass ich nur bis 06.06 Krankengeld erhalten habe. Da meine Rente höher ist als mein Krankengeld, konnte die KK ihren Erstattungsanspruch für Leistungen in den Monaten 06.06 bis 01.07 in voller Höhe geltend machen. FG Lara
Adeleam 02.12.2008 | 12:34
Hallo Lara, so ganz verstehe ich das nicht. Soll ich für 2007 alles so lassen, oder auf neuen Bescheid pochen? Rentiert sich das für nur 4 Monate?
Laraam 02.12.2008 | 12:52
Ich kann dir nur sagen, dass ich keine Alternative hatte, auch nach Rücksprache mit dem Mitarbeiter des Finanzamtes musste die Steuer 2006 geändert werden. In Bezug auf das wesentlich geringere Krankengeld und die Rentenzahlung mit Angabe der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Mit dem ALDI-Steuerprogramm konnte ich auch alle Alternativen errechnen. FG Lara
Adeleam 02.12.2008 | 13:01
also muß ich warten, bis das Finanzamt sich meldet. Und die melden sich nur, wenn sie eine Rückzahlung erwarten, stimmts?
Rosannaam 02.12.2008 | 13:34
>>Soll ich für 2007 alles so lassen, oder auf neuen Bescheid pochen?<< Hallo Adele, was für einen neuen Bescheid wollen Sie denn und von wem? Ich würde Ihnen empfehlen, die Steuererklärung für 2007 so zu lassen wie sie ist. Und zwar mit dem Krankengeld. Denn dieses war bestimmt höher als die Rente. Wie bereits von einem meiner "Vorschreiber" erwähnt wurde, haben Sie dieses ja tatsächlich erhalten UND die KK hat ihren Erstattungsanspruch auf die Rentennachzahlung geltend gemacht. Aber nur in Höhe der Rente. Deshalb haben Sie im Jahre 2007 für die 4 Monate auch mit dem Krankengeldbezug die richtigen Angaben gemacht. Beispiel: KG mtl. 800,- EUR Rente mtl. 600,- EUR KK hat 600,- EUR zurückerstattet bekommen; Sie haben aber tatsächlich 800,- EUR erhalten! Das Leben ist kein Wunschkonzert. DAS, was man erhalten hat, ist zu versteuern oder zumindest anzugeben. Sollte das Finanzamt noch irgendetwas von Ihnen wissen wollen oder brauchen, melden die sich mit Sicherheit von selbst! MfG Rosanna.
Rosannaam 02.12.2008 | 13:45
Bei @Lara war es ja genau umgekehrt: Zuerst wurde richtigerweise für 2006 das KG angegeben. Da sie aber rückwirkend ab 2006 Rente erhielt, die HÖHER als das KG war, mußte die Steuererklärung berichtigt werden. Denn tatsächlich erhielt sie durch die Rente HÖHERE Leistungen, die dann zu versteuern waren. Grundsätzlich sind immer die Leistungen anzugeben, die tatsächlich erhalten wurden. Das Gleiche gilt ja auch für Arbeitseinkommen. Ändert sich nachträglich etwas an der Höhe des steuerpflichtigen Gehalts, wird dieses ja auch nachträglich besteuert.
Schiko.am 02.12.2008 | 23:29
Was soll eigentlich das ganze. Gehe davon aus, seit datum des ergangenen steuer- bescheides ist die ein-spruchsfrist von 4 wochen vorbei, somit ist der bescheid bestandskräftig. Richtigerweise haben sie die lohnersatzleistungen angeg- geben, hätten sie dies nicht, wäre die krankenkasse hierzu aufgefordert worden. Naturgemäß erhielten sie krankengeld bis zur rentenzahlung. Leistungen nach august wurden ja mit der rente bereits verrechnet. Erfolgte dies nicht wollen sie jetzt wohl auch den rentenbezug ab september nachträglich dem finanzamt anzeigen, um für den steuer- pflichtigen teil der rente auch noch steuer zu zahlen. Da fällt mir nur noch der satz ein" Reden ist silber, schwei- gen ist gold." Frohen advent.
dozentam 08.12.2008 | 19:57
Machen Sie einfach folgendes: 1. Senden Sie alle relevanten Belege zum Finanzamt mit der Bitte um Überprüfung und Berichtigung des bereits ergangenen Steuerbescheides. 2. Machen Sie danach einen Termin beim zuständigen Finanzbeamten aus und suchen diesen persönlich zu den öffentlichen Sprechzeiten auf. 3. Lassen Sie ein Protokoll dieser Beratung anfertigen und auch unterschreiben. 4. Bestehen Sie auf einer Änderung des betreffenden Steuerbescheides. 5. Heerscharen von Finanzbeamten werden nun versuchen, es nach dem Gesetz richtig zu machen. 6. Nach Erhalt des geänderten Steuerbescheides lassen Sie sich davon nicht beeindrucken; lassen Sie diesen Steuerbescheid durch den steuerberatenden Bereich (z.B. Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein)prüfen. Sie werden sich wundern, was danach alles möglich ist. Wichtig: Das Finanzamt bekommt doch sowieso alles `raus; den Kopf in den Sand stecken ist hierbei die schlechteste Lösung und Verhaltensweise. Stets Vertrauen in Ihr Finanzamt haben!
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