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Steuer und KV bei Erwerbsminderungsrente

von erwerbsminderer24.06.2010 | 17:50
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wie wird eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente besteuert? Mit dem persönlichen Steuersatz? Werden davon auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgeführt? Wie sieht das bei einer privaten Erwerbsminderungsrente aus, werden da auch KV-Beiträge und Steuern abgezogen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der "persönliche Steuersatz" ergibt sich aus dem Einkommenssteuergesetz. Er ist abhängig vom zum versteuernden Einkommen. Fragen zum Steuersatz sollten Sie mit dem Finanzamt abklären oder sich mit Ihren Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein in Verbindung setzten. Zum versteuernden Einkommen zählen auch die gesetzlichen Renten. Ab 2040 sind die gesetzlichen Renten voll zu versteuern. Bis zum Jahr 2004 waren gesetzliche Renten nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Seit 01.01.2005 erfolgte der Einstieg in die nachgelagerte Besteuerung. Renten, die im Jahr 2005 oder früher begonnen haben, werden mit einem Steueranteil von 50 Prozent der Rente versteuert.

In der Zeit zwischen 2005 und 2040 steigt dieser Steuersatz in 2-Porzentpunkt-Schritten bis 2020 und danach in 1 Prozentpunkt-Schritten bis 2040 an. Weitere Einzelheiten können Sie auch unter folgendem Link nachlesen: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_123866/SharedDocs/de/Inhalt/02__Rente/08__rentensteuer/steuer__rentenbesteuerung.html .

Ob bei Ihrer Erwerbsminderungsrente KV - Beiträge zu entrichten sind, prüft die Krankenkasse. Hierbei prüft sie, ob seit erstmaligem Eintritt ins Erwerbsleben bis Rentenantragstellung in der Zweiten Hälfte dieses Zeitraumes die Vorversicherungszeit erfüllt ist. Dieses ist erfüllt, wenn Sie in diesem Zeitraum mindestens zu 90 Prozent bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren. Hierbei ist es unerheblich, ob Sie als Pflichtmitglied oder als freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse versichert waren. Auch über die Familienversicherung kann diese Vorversicherungszeit erfüllt werden. Hierüber entscheidet die gesetzliche Krankenkasse, bei der Sie zuletzt versichert waren. Da der Rentenversicherungsträger an die Entscheidung der Krankenkasse gebunden ist, sollten eventuelle Unklarheiten bei dieser abgeklärt werden.

6 Antworten

andjessiam 24.06.2010 | 20:08
Zitat: "Das ist Ihr Expertenforum zu allen Fragen der persönlichen Altersvorsorge (gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung, persönliche Vorsorge)." ...das heißt, dass man natürlich auch solch allgemeine Fragen zur Versteuerung und Verbeitragung stellen darf.
Alles falsches Forumam 24.06.2010 | 20:03
Fragen zur Besteuerung von Geldleistungen sind keine Angelegenheit der gesetzlichen Rentenversicherung. Für Steuern ist ein Deutschland das Finazamt zuständig. Fragen zur Krankenversicherung sind ebenfalls nicht Angelegenheit der gesetzlichen Rentenversicherung. Dafür sind in Deutschland die Krankenkassen zuständig. Das Forum ist ein Forum der RENTENVERSICHERUNG. KEIN STEUERFORUM ODER KRANKENKASSENFORUM.
Zam 24.06.2010 | 20:08
EM-Renten werden genauso besteuert wie die Altersrenten. Da gibt es keine Unterschied hinsichtlich der Besteuerung. Ansonsten hier was zum Lesen : http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_7130/ SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__ info__broschueren/03__rente/versicherte__rentner__info __zum__steuerrecht,templateId=raw,property=publicationFile. pdf/versicherte_rentner_info_zum_steuerrecht
Alles falsches Forumam 24.06.2010 | 22:11
dass man natürlich auch solch allgemeine Fragen zur Versteuerung und Verbeitragung stellen darf. Man darf fast alles ;-) Nur haben diese Fragen mit dem Sinn des Forums leider gar nichts zu tun.
-_-am 24.06.2010 | 23:49
http://de.wikipedia.org/wiki/Rentensteuer "Werden davon auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgeführt?" Ja, bei Pflichtversicherten. Wie sieht das bei einer privaten Erwerbsminderungsrente aus, werden da auch KV-Beiträge und Steuern abgezogen? Fragen Sie den Versicherer, Ihren Steuerberater und die Krankenkasse. http://www.aok-business.de/foren/expertenforum/baum-anzeigen.php
erwerbsmindereram 28.06.2010 | 10:48
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
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