Hallo,
bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu Fragen der Besteuerung nicht abschließend positionieren kann.
Im Ergebnis schließen wir uns aber der Meinung von „Schiko“ an, denn in § 22 Nr. 1 S. 3 Lit. a aa S3 EStG steht: „ Der der Besteuerung unterliegende Anteil ist nach dem Jahr des Rentenbeginns und dem in diesem Jahr maßgebenden Prozentsatz … zu entnehmen“
Unter folgendem Link
http://www.fm.rlp.de/fileadmin/fm/downloads/broschueren/aeltere_menschen.pdf
finden sie auch den Hinweis, „Zu den Basisrenten zählen Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen (Altersrente, Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Witwen- oder Witwerrente, Waisenrente,Erziehungsrente, Knappschaftsausgleichsleistung, …“
Um die Frage aber abschließend zu klären, empfehlen wir Ihnen sich hierzu bei einem Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder direkt beim Finanzamt zu erkundigen.
Bin der Meinung, es bleibt bei den Steueranteil
des Jahres 2012 von 64%.
Bei der Witwen/Witwerrente gilt ja auch der
Prozentsatz des/der Verstorbenen.
MfG.
Hallo @Schiko,
Ihre Meinung in Ehren.
Die KAL (= Knappschaftsausgleichsleistung) ist keine Leistung der der gesetzlichen Rentenversicherung auch wenn sie von der DRV berechnet und ausgezahlt wird.
Sie unterliegt nach meiner Kenntnis auch nicht der Steuerpflicht.
@Schubert:
als welche Rentenart haben Sie denn in der Anlage R die KAL bezeichnet?
Gigi
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.