Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Steuer Vollrente

von Schubert16.07.2015 | 14:27
1794 Ansichten
5 Antworten
Hallo ! Ich beziehe als Bergmann die KAL seit 2012 und wechsel nun in die Ar f. langj. unter Tage Versicherte im Jahr 2015. Bei der KAL wurde ja ein Betsuerungsanteil der Rente von 64 % angesetzt. Bei der AR die diese Jahr beziehe wird dann der Betsuerungsanteil von 70 % angesetzt oder bleibt es bei der höheren AR bei den 64 % von der KAL oder wird gesplittert die KAL Höhe mit 64 % Besteuerungsanteil und die Differenz zur höheren AR mit 70 % Besteuerungsanteil.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.07.2015 | 09:30

Hallo,

bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu Fragen der Besteuerung nicht abschließend positionieren kann.

Im Ergebnis schließen wir uns aber der Meinung von „Schiko“ an, denn in § 22 Nr. 1 S. 3 Lit. a aa S3 EStG steht: „ Der der Besteuerung unterliegende Anteil ist nach dem Jahr des Rentenbeginns und dem in diesem Jahr maßgebenden Prozentsatz … zu entnehmen“

Unter folgendem Link

http://www.fm.rlp.de/fileadmin/fm/downloads/broschueren/aeltere_menschen.pdf

finden sie auch den Hinweis, „Zu den Basisrenten zählen Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen (Altersrente, Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Witwen- oder Witwerrente, Waisenrente,Erziehungsrente, Knappschaftsausgleichsleistung, …“

Um die Frage aber abschließend zu klären, empfehlen wir Ihnen sich hierzu bei einem Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder direkt beim Finanzamt zu erkundigen.

4 Antworten

Schubertam 16.07.2015 | 14:28
Soll natürlich "Besteuerungsanteil" heissen.
Schießl Konrad abgekürzt Schiko..am 16.07.2015 | 17:08
Bin der Meinung, es bleibt bei den Steueranteil des Jahres 2012 von 64%. Bei der Witwen/Witwerrente gilt ja auch der Prozentsatz des/der Verstorbenen. MfG.
Gigiam 16.07.2015 | 18:49
Schießl Konrad abgekürzt Schiko.. schrieb

Bin der Meinung, es bleibt bei den Steueranteil

des Jahres 2012 von 64%.

Bei der Witwen/Witwerrente gilt ja auch der

Prozentsatz des/der Verstorbenen.

MfG.

Hallo @Schiko, Ihre Meinung in Ehren. Die KAL (= Knappschaftsausgleichsleistung) ist keine Leistung der der gesetzlichen Rentenversicherung auch wenn sie von der DRV berechnet und ausgezahlt wird. Sie unterliegt nach meiner Kenntnis auch nicht der Steuerpflicht. @Schubert: als welche Rentenart haben Sie denn in der Anlage R die KAL bezeichnet? Gigi
an Gigiam 17.07.2015 | 11:51
Gigi schrieb

Hallo @Schiko,

Ihre Meinung in Ehren.

Die KAL (= Knappschaftsausgleichsleistung) ist keine Leistung der der gesetzlichen Rentenversicherung auch wenn sie von der DRV berechnet und ausgezahlt wird.

Sie unterliegt nach meiner Kenntnis auch nicht der Steuerpflicht.

@Schubert:

als welche Rentenart haben Sie denn in der Anlage R die KAL bezeichnet?

Gigi

Natürlich ist die KAL eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung ( --> § 239 SGB VI) Was sie meinen ist vermutlich das APG, welches durch das BAFA geleistet wird und Auftragsmäßig an die KBS weitergeleitet wird. Das APG unterliegt nicht der Steuerpflicht nach § 3 Ziffer 60 EStG
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026