Hallo Werner Rühl,
die gesetzliche Rente ist steuerpflichtiges Einkommen. Der Rentenversicherungsträger behält aber keine Steuern von der Rente ein und führt keine Steuern an das Finanzamt ab. Wenn Ihre Einkünfte über dem steuerlichen Grundfreibetrag liegen, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben. Der Grundfreibetrag liegt im Jahr 2023 für Ledige bei 10.908 EUR und für Verheiratete bei 21.816 EUR.
Nähere Informationen zum Steuerrecht können der folgenden Broschüre entnommen werden:
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Finanzamt, einen Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfeverein.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Wenn Sie tausende Euro Steuern zahlen müssen, haben Sie ja auch ein entsprechendes Einkommen. Dann können Sie sich auch einen Steuerberater leisten.
Soweit ich weiss , müssen Sie eine Steuererklärung machen und das Finanzamt schaut dann ob sie überhaupt Steuern zahlen müssen. Damit Sie am Ende nicht Nachzahlen müssen wird Ihnen ein Bescheid über steuerliche Vorrauszahlungen erstellt.
Wenn Sie tausende Euro Steuern zahlen müssen, haben Sie ja auch ein entsprechendes Einkommen. Dann können Sie sich auch einen Steuerberater leisten.
Ich bin seit letztem Juli in Rente und muss garantiert mit einschließlich Betriebsrente Steuern zahlen. Ich habe mich sofort mit Beginn an das Finanzamt gewandt und eine Vorauszahlung beantragt.Ging ganz problemlos. Dann erlebe ich bei der Erklärung 2022 nicht die große Überraschung.
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