Hallo, Brigitte,
bei der Altersrente gilt als Hinzuverdienst immer der Bruttoarbeitlohn.
Bei der Hinterbliebenenrente besteht aktuell eine Einkommensgrenze von 689,83 Euro Netto. Diese Grenze darf nicht überschritten werden.
Das ist so richtig! Ihre eigene Altersrente wird aber nur zum Teil angerechnet.
Informationen hierzu erhalten Sie unter der Rubrik Lexikon/Einkommensanrechnung-bei-Renten-wegen-Todes.
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