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Experten-Antwort

Steuerberechnung ab 12/25 wegen gesonderter Zahlung Erwerbsminderungsrente,

von Adele29.07.2025 | 20:17
208 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich muss meine Rente seit Beginn 2007 mit 54 % versteuern. Wenn nun diese zusatzrente wegen Erwerbsminderung seit 2007 mit der gegulären Rente ab Dezember 25 zusammen berechnet wird, gilt dann der Steuersatz von 54 % immer noch ? Vielen Dank für eure Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Adele,

 

bei durchgehendem Rentenbezug seit 2007 bleibt der Freibetrag von 46% beim Wechsel von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente ab Dezember 2025 erhalten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Klaram 29.07.2025 | 20:22
Warum nicht? Sie wissen aber schon, dass ihre ganzen Rentenerhöhungen in voller Höhe steuerpflichtig sind. Seit 2009 genau genommen. Im Verhältnis zur Gesamtrente versteuern Sie natürlich inzwischen viel mehr als 54 %
Adeleam 29.07.2025 | 20:32
Ja klar, aber diese zusatzrente gilt ja nur, wenn bestimmte Erwerbsminderungsrentner ab 2001 diese Rente bezogen haben.....
Klaram 29.07.2025 | 22:04
Am Prozentsatz hat sich 2024 nicht geändert und ändert sich 2025 auch nicht
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