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Experten-Antwort

Steuerbescheid und halbe und volle EMR im selben Jahr

von Völlig Planloser bei Stuerbescheid27.02.2023 | 10:50
116 Ansichten
14 Antworten
Hallo liebe Community, ich brauche hier dringend mal euren Rat , da kennen sich bestimmt einige aus . Ich habe meine Steuererklärung für 2021 gemacht . Habe hierfür auch online die Information an die Finanzverwaltung für 2021 bei der DRV angefordert. So weit so gut. Nun kam letzte Woche der Bescheid und ich bin aus allen Wolken gefallen . Hohe Nachzahlung . Dem Bescheid zu entnehmen ist einmal der Betrag aus dem angeforderten Dokument , aber es steht nochmal ein fast genau so hoher Betrag die Rente betreffend drin. Nun weiss ich nicht wie mir geschieht . Zusatzinfo , ich habe 2021 AL Geld 1 erhalten und halbe EMR , glaube auch Krankengeld. Das wurde dann mit dem rückliegenden Rentenbeginn verrechnet , weil ich die volle EMR zugesprochen bekam. Jetzt ist meine Frage, wo muss ich den Hebel ansetzen, was als schwerbehinderter Mensch für mich eine fast unlösbare Aufgabe ist, kann mich kaum konzentrieren. Hat da die DRV was falsch gemeldet oder doppelt ? Oder das Arbeitsamt was falsch gemeldet ? Denn eigentlich müsste das Finanzamt sich ja nach der Info die ich angefordert habe richten . Ich will keine steuerrechtliche Auskunft, aber vielleicht ist das dem einen oder anderen auch schon passiert und der hat Tipps oder wie es bei Ihm war. Freue mich sehr auf Hilfe , denn mir geht es nicht gut dabei das alleine machen zu müssen . P.S. Bin bei einem Steuerhilfeverein, aber der kennt sich mit der komplexen Situation auch nicht aus . Viele liebe Grüße und bleibt gesund ! Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.02.2023 | 14:17

Guten Tag,

wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Rentenversicherungsträger und bitten um Prüfung der gemeldeten Beträge.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

13 Antworten

Steuerheiniam 27.02.2023 | 11:05
Registrieren Sie sich auf elster.de für Meinelster. Dort sind alle vom Finanzamt benutzten elektronischen Bescheinigungen einsehbar. Es kann gut möglich sein, dass die elektronischen Meldungen der DRV falsch sind. Die Korrektur kann etwas Zeit in Anspruch nehmen. Ein Fall aus der Praxis: halbe EM gewährt, dann doch noch eine volle => Beide Beträge wurden addiert und gemeldet und erst nach ca. 6 Monaten korrigiert. Grundsätzlich muss die Steuer dennoch bezahlt werden. Können oder wollen Sie den Betrag nicht bezahlen, gibt es die Möglichkeit einen Einspruch mit einer Aussetzung der Vollziehung zu beantragen. Gleichzeitig weisen Sie die DRV daraufhin, dass der gemeldete Betrag für sie unerklärlich ist und diese ihn bitte auf Richtigkeit überprüfen soll.
Steuerrechtam 27.02.2023 | 17:28
hier ein Beitrag von vor einigen Tagen, in dem es im Grunde um 'Ihr Thema' ging https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/versteue… Auch dort war der Lohnsteuerhilfeverein zunächst recht hilflos... Aber auch wenn Sie selbst nun nicht alles verstehen, was in dem Beitrag steht, können Sie es ja für 'Ihren Lohnsteuerhilfeverein' ausdrucken oder verlinken, die müssten damit etwas anzufangen wissen. Und wenn alle Stricke reißen, nehmen Sie einfach Ihren gesamten Bescheidestapel von allem, was in dem Jahr 2021 gelaufen und dann teilweise erst in 2022 geändert wurde und lassen es Ihr zuständiges Finanzamt 'gerade biegen'.
Völlig Planloser bei Stuerbescheidam 27.02.2023 | 19:05
Danke für die Infos . Habe den anderen Thread angeschaut . Ich checke überhaupt nichts . Nichts , rein gar nichts . Mag daran liegen dass man als Schwerbehinderter kein ausgebildeter Steuerfachmann ist . Zu der Aussage , alles zum Finanzamt tragen und die sollen das gerade biegen ? Dann mache ich einen Widerspruch erstmal , und dann einen Termin und lege denen das auf den Tisch? Müssen die mir helfen ? Ich bin mehr als verzweifelt ...
FSam 27.02.2023 | 22:43
Völlig Planloser bei Stuerbescheid schrieb

Danke für die Infos .

Habe den anderen Thread angeschaut . Ich checke überhaupt nichts . Nichts , rein gar nichts . Mag daran liegen dass man als Schwerbehinderter kein ausgebildeter Steuerfachmann ist .

Zu der Aussage , alles zum Finanzamt tragen und die sollen das gerade biegen ?

Dann mache ich einen Widerspruch erstmal , und dann einen Termin und lege denen das auf den Tisch?

Müssen die mir helfen ?

Ich bin mehr als verzweifelt ...

Nicht verzweifeln. Mir geht das genauso. Bin seit 2020 EMR und habe KG und ALG 1 bezogen. Rente bekomme ich ausgezahlt seit Ende 2021, es wurde also einiges zurückgezahlt (Rente > ALG/KK). Jetzt schickt die BA seit 2021 den dritten (!) Korrekturbescheid für die gezahlten Leistungen und übermittelt diese in 2 verschiedenen Jahren. Was dazu führt, dass immer wieder eine Nachzahlung verlangt wird. Ich werde damit auch beim FA aufschlagen, denn das kann ja alles nicht mein Problem sein...
Steuerrechtam 27.02.2023 | 23:23
Wenn Ihnen möglich (kein Steuerverständnis erforderlich) Listen Sie selbst anhand der Bescheide auf, was seinerzeit als Anspruch bewilligt worden war (ALG1 und Krankengeld haben hier immer einen 'kalendertäglichen' Betrag. Volle Monate werden mit 30 Tagen gerechnet). Nur Teilmonate sind dann nach Anzahl der Tage zu berechnen. Vermerken Sie das Zahlungsdatum. Und daneben schreiben Sie anhand des Rentenbescheides, welcher Rentenanspruch Ihnen für den Monat parallel zustand. Hier gilt immer der Monatsbetrag für volle Monate, Teilmonate werden durch die echten Monatstage geteilt und dann mit Anzahl der Tage multipliziert. Machen Sie sich evtl. die 'Mühe' in allen Fällen zu unterteilen Bruttobetrag (bzw. Berechnungsgrundlage) Ihr Anteil KV Ihr Anteil PV bei KG und ALG auch Anteile RV und bei KG auch AlV. Muss aber nicht zwingend sein... Könnte Ihnen doch 'zuviel' werden. Aber Brutto und Auszahlungsbetrag, das wäre schon gut. Für das FA reichen dann die Seiten der Bescheide, auf denen dies nachzuprüfen ist (also nicht die ganzen 12-20 Seiten Rentenbescheid...) Monate: Januar Februar März .... unterteilt in 2 Spalten für KG bzw.ALg /daneben Rente Brutto ... Netto Das hilft dann auch dem Mitarbeiter beim Finanzamt, denn selbst dort sind nicht alle mit diesem, bei einer rückwirkenden EM-Rente total üblichem, Procedere vertraut... Aber helfen müssen die Ihnen, beraten allerdings dürfen die nicht. Und einen Widerspruch (mit gleichzeitigem Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung !! -wie von Steuerheini bereits erwähnt) können Sie dort auch zur Niederschrift mündlich aufgeben. Also je nachdem, wie schnell Sie einen Termin innerhalb der Widerspruchsfrist erhalten, müssen Sie nicht selbst den Widerspruch schreiben, sondern können den dort mündlich erklären und Ihre BescheidKOPIEN dann dort lassen (das Korrigieren wird nicht 'im' Termin erledigt). Lassen Sie sich eine Kopie des Widerspruchs mitgeben! Fragen Sie gern noch einem bei Ihrem Lohnsteuerhilfeverein nach, ob das so alles so stimmt, die bekommen schließlich Geld dafür und dürfen auch beratend tätig sein! (im Gegensatz zu mir, ich darf nur unverbindliche Hinweise geben, auch wenn es eigentlich ein Rentenforum ist, es betrifft aber fast jeden EM-Rentner!)
Steuerexperte am 01.03.2023 | 09:26
Sie müssen sich zunächst über Elster einen Abruf-Code besorgen von der Finanzverwaltung. Dieser kommt per Post und mit diesem können Sie alle Bescheinigungen einsehen. Aber wenn Sie zu unbedarft sind und gar keine Ahnung haben, dann lassen Sie das und gehen Sie zu einem Lohnsteuerhilfeverein.
Völlig Planloser bei Stuerbescheidam 01.03.2023 | 09:08
Danke für den Kommentar, aber ich bin schwerbehindert. Ich bin nicht in der Lage irgendwelche Berechnungen oder Aufstellungen zu machen. Ich habe jetzt einen Zugang zum Elster. Wo sehe ich da , welche Daten das Finanzamt hat von der DRV ? Vielleicht hilft mir bitte jemand weiter ! Danke
Steuerexperte am 01.03.2023 | 09:29
Es gibt etliche Videos, vielleicht schauen Sie sich die einmal an https://youtu.be/76-Nec15G8A…
Völlig Planloser bei Stuerbescheidam 01.03.2023 | 09:47
Jetz bin ich weiter gekommen. Und gleich stellt sich mir eine Frage . Ich erläutere kurz . Ich habe bis 31.03.21 halbe EMR bezogen . Ab 01.04.2021 dann die volle rückwirkend ( wurde im November 2021 festgestellt ) . Nun habe ich einmal einen Betrag X PLUS Betrag Y für das Jahr 2021 an das Finanzamt übermittelt bekommen. Ist das richtig ? Oder greift dann hier nicht das Zuflussprinzip sondern 'Fiktion der Erfüllung' ? Und wem muss ich das mitteilen ? Der DRV oder dem Finanzamt ? Und wie mache ich das ? Die beiden Mittelungen für die Finanzverwaltung für 2021 ( einmal halbe und einmal volle ) und das Dokument wie es mit Arbeitsamt und Krankenkasse verrechnet wurde an das Finanzamt weiter geben mit dem Hinweis auf Fiktion der Erfüllung ? Also ich brauche die Info was ich jetzt wo zu tun habe ? Viele Grüße
Steuerexperte am 01.03.2023 | 10:11
Warum nutzen Sie nicht die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins? Wenn sie erst 20.000 € Krankengeld hatten in 2021 und nun sind es nach Verrechnung nur noch 1000 € Krankengeld und 19.000 € Rente. Dann ist es eben so in 2021 und so muss es auch geschrieben sein. Das ist kein Steuerforum.
Völlig Planloser bei Stuerbescheidam 01.03.2023 | 10:14
weil mein Lohnsteuerhilfeverein sagt das wäre in Ordnung wenn beides ( also die Werte der halben EMR und der vollen in 2021 ) nach Zuflussprinzip besteuert werden. Die hören schon gar nicht mehr zu ... Viele Grüße
schwierigam 01.03.2023 | 10:29
Ich denke nicht, das sich Ihr Problem hier im Forum ohne Einblick in die konkreten Daten lösen lässt. Wenn Sie sich außer Stande sehen, selbst entsprechende Aufstellungen zu machen, werden Sie sich jemand vor Ort suchen müssen, der Ihnen hilft. Verschiedene Lösungsansätze (Termin beim Finanzamt, Steuerhilfeverein) wurden ja schon genannt. Vielleicht haben Sie ja auch jemanden im Verwandten- und Bekanntenkreis, der Sie unterstützen kann. Sollten Sie häufig/regelmäßig vergleichbare Probleme haben, die Sie ohne Hilfestellung nicht bewältigen, wäre es meiner Meinung nach sinnvoll, über einen Betreuer nachzudenken. Dessen Aufgabenbereich kann ja auf den Umgang mit Behörden beschränkt werden und das würde Sie sicher entlasten.
Peter T. am 01.03.2023 | 15:11
Ich versuche eine kutze Erklärung, zu dem Jahr 2021. Sie haben wie schon beschrieben, als Bsp. 20.000 € Krankengeld bekommen, im Jahr 2021. Dann wurde die EMR rückwirkend genehmigt und mit der KK wurde verrechnet, für die Zeit, bis Beginn volle EMR. Daher bekommen Sie auch nicht die volle EMR ausgezahlt sondern nur das Verrechnete, nach Abzug des Kranken und ggf. ALG1 Geldes. Die Ämter schicken manchmal nicht die "Bereinigung" nach der Verrechnung zum FA. Das bedeutet für Sie, es wird 20.000 € Krankengeld, 10.000 € AlG1 und die Rente mit sagen wir mal. 6.000 € gemeldet. Dadurch haben Ie eine sehr hohe Steuerlast. Sie müssen dem FA dann zeigen das das Kranken und AL Geld verrechnet wurde. Dazu haben Sie einen Bescheid von der DRV erhalten, mit der Nachzahlung. Denn von den 20.000 € wurden 5.000 € und vom ALG 1 auch 5.000 € mit der Rente verrechnet. Daher muss zum Schluss dann das KG mit 15.000 € und das AlG1 mit 11.000 € (mit Progression bleibt) berechnet und der Rest also die 10.000 € werden von KG und AlG1 die beiden der Progression unterstehen zu Einkommen (Rente) umgewandelt. Das sind jetzt fiktive Zahlen, ein User hat schon erläutert, wie sie die genauen Zahlen gegeneinander aufrechnen, die bei Ihnen vorliegen. Und nur zur Info (will natürlich kein Besserwisser sein), möchte es aber richtig stellen, beim Finanzamt heisst es Einspruch, nicht Widerspruch, wie sonst gängig... Wenn Sie immer noch nicht Bescheid wissen, dann müssen Sie sich jemanden mit Erfahrung suchen, denn hier ist ein DRV Forum. Es gibt auch Finanzforen...
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