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Experten-Antwort

Steuerbescheinigung Rentenbezug

von Martell01.11.2015 | 14:40
2111 Ansichten
10 Antworten
Hallo, ich beziehe erstmalig EW-Rente und habe eine Nachzahlung erhalten. Ich bin verheiratet und mein Eheparnter arbeitet normal als Angestellter. Ich weiß natürlich, dass ich meine Rente versteuern muss. Allerdings ist mir nicht klar voher und wann ich die Daten über die Rentenbezüge erhalte. Bekomme ich so etwas wie eine Rentensteuerkarte von der DRV. Wenn ja, wann darf man damit rechnen, weill mein Ehepartner immer im Februar die Einkommensteuererklärung fertigen lässt. Lieben Dank im voraus.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.11.2015 | 09:44

Hallo Martell,

Sie können die Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt telefonisch oder schriftlich bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger anfordern. Anschließend wird Ihnen diese Bescheinigung jährlich ohne weitere Aufforderung postalisch zugesandt.

9 Antworten

R. Fischeram 01.11.2015 | 15:19
Hallo Martell, ich beziehe eine unbefristete EWR Rente und bisher habe ich jedes Jahr im Februar die Steuerbescheinigung vom DRV Bund aus Berlin bekommen. LG von R. Fischer
Martellam 01.11.2015 | 15:31
R. Fischer schrieb

Ich habe nie die Bescheinigung angefordert. Sie kommt von Beginn an automatisch. Evtl. antwortet noch jemand, der sich perfekt damit auskennt! Oder Du wartest bis morgen wenn die Experten wieder online sind

Erstmal vielen Dank für die Rückmeldung. Also brauche ich nicht aktiv zu werden und eine solche Bescheinigung anfordern?
R. Fischeram 01.11.2015 | 15:54
Ich habe nie die Bescheinigung angefordert. Sie kommt von Beginn an automatisch. Evtl. antwortet noch jemand, der sich perfekt damit auskennt! Oder Du wartest bis morgen wenn die Experten wieder online sind
W*lfgangam 01.11.2015 | 17:56
Hallo Martell, die Rentenversicherung schickt Ihnen nicht automatisch eine 'Rentensteuerkarte' zu. Um die Einkommensteuererklärung müssen Sie sich selbst kümmern, dafür können Sie eine entsprechende Bescheinigung von der DRV erhalten/hier anfordern (kommt dann jedes Jahr): https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/… Gruß w.
Martellam 01.11.2015 | 18:10
Danke Wolfgang! Welche der Bescheinigungen ist die richtige?Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt (Versichertenrente) oder Rentenbezugsbescheinigung (Versichertenrente)? Kann man das auch telefonisch ordern und zu welcher Zeit? Im Dezember oder erst im Januar?
Lupoam 01.11.2015 | 20:39
Hallo Martell, für die Steuererklärung brauchst Du die "Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt". Die kannst Du an Arbeitstagen auch tel. anfordern.
Grokoam 02.11.2015 | 12:30
Auch per E - Mail?
HotRodam 02.11.2015 | 13:57
Groko schrieb

Auch per E - Mail?

Hallo Martell, Sie können die Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt telefonisch oder schriftlich bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger anfordern. Anschließend wird Ihnen diese Bescheinigung jährlich ohne weitere Aufforderung postalisch zugesandt.
Auch per E - Mail?
Nur wenn die Mail schriftlich ist !
Schießl Konradam 02.11.2015 | 16:05
Ein vollkommen neuer Begriff"Rentensteuerkarte" Das Ding heißt "Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt" und braucht nicht zwingend beim Finanzamt eingereicht werden, dies gilt auch für die Rentenbezugsmitteilung. Der Finanzbeamte kann die richtigen Beträge selbst feststellen, die der Rentner nennt. Für 2015 sind 70% der Bruttorente, dies gilt auch für die Nachzahlung( Zuflussprinzip) steuerpflichtig. Krankenkassenbeitrag und Pflegeversicherung vermindern den steuerpflichtigen Betrag noch um 10,55% von der Bruttorente. MfG.
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