Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Steuerermäßigung - Erwerbminderung

von Susa06.11.2016 | 12:17
1814 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen, vielleicht kann mir hier jemand einen Tipp geben. Aufgrund einer chronischen Erkrankung bin ich (w) nicht (mehr) in der Lage, Vollzeit arbeiten zu gehen. Ich habe allerdings auch nur sehr wenig (unter 4 Jahren) in Vollzeit abhängig beschäftigt gearbeitet. Beruflich war und bin ich als Freiberuflerin (selbständig) im Sprachheilwesen unterwegs. Bin verheiratet. Mein Ehemann arbeitet Vollzeit abhängig beschäftigt. Jetzt zu meiner Frage: Ich weiß, dass Leidensgenossen aufgrund der chronischen Erkrankung teilweise eine Erwerbsminderung von über 50% zugesprochen bekommen haben - inkl. des Ausweises. Durch diese Erwerbsminderung ergeben sich nicht unerhebliche steuerliche Einsparungen. Meine bisherigen Nachfragen nach einer Erwerbminderung für mich verliefen erfolglos - evtl. habe ich bei den falschen Stellen nachgefragt. Ein Rentenberater meinte, das käme für mich nicht in Frage, da ich ja selbständig bin und auch so gut wie nichts in die Rentenkasse eingezahlt habe. Das ist richtig - aber ändert ja nichts an meiner chronischen Erkrankung für die andere steuerliche Vorteile erhalten haben. Wer hat vielleicht einen Tipp, an wen ich mich wenden kann. Vielen Dank und viele Grüße Susanne

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Susa,

zunächst einmal müssen hier zwei von Ihnen genannte Begriffe unterschieden werden, und zwar der sogenannte Grad der Behinderung einerseits und die Erwerbsminderung andererseits.

Die Erwerbsminderung ist ein Begriff aus dem Rentenrecht und wird definiert nach dem Umfang des Leistungsvermögens unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Liegt dieses bei unter 3 Stunden pro Tag liegt volle Erwerbsminderung vor, liegt es bei mindestens 3 Stunden, aber weniger als 6 Stunden pro Tag spricht man von teilweiser Erwerbsminderung.

Ein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung besteht, wenn zusätzlich vor Eintritt der Erwerbsminderung die sogenannte fünfjährige Wartezeit erfüllt ist, jemand also mindestens 5 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war. Außerdem müssen in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen vorgelegen haben.

Ob diese Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung erfüllt sind, prüft der zuständige Rentenversicherungsträger nach einer entsprechenden Antragstellung.

Im Zweifelsfall sollten Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger wenden, um Ihren Anspruch auf diese Rente bzw. die Erfüllung der o.a. Voraussetzungen abzuklären.

Alternativ können Sie dafür auch im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs in der für Sie nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle die Unterstützung durch eine Beraterin / einen Berater in Anspruch nehmen.

Die nächstgelegene Beratungsmöglichkeit können Sie über das Internetangebot der Deutschen Rentenversicherung ermitteln:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/

01_kontakt_und_beratung/02_beratung/

01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

Der Grad der Behinderung (GdB) im Sinne des Schwerbehindertenrechts kennzeichnet das Ausmaß einer bestehenden Behinderung mit den daraus für den behinderten Menschen in sämtlichen Lebensbereichen resultierenden Funktionsbeeinträchtigungen und deren Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Schwerbehindert sind Menschen, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt.

Für die Feststellung, ob und in welchem Umfang Behinderung vorliegt, sind die sogenannten Versorgungsämter zuständig.

Aus der Festsetzung des Grades der Behinderung können sich unterschiedliche Konsequenzen ergeben , u.a. steuerrechtliche Auswirkungen. Für weitere Informationen zum Steuerrecht sollten Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt bzw. eine Steuerberaterin / einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein Ihres Vertrauens wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

sturkoppam 06.11.2016 | 12:37
Hallo Susa, sie verwechseln hier 2 Dinge. Was sie möchten ist eine Anerkennung ihrer Erkrankung als Schwerbehinderung. Stellen sie einen Antrag beim für sie zuständigen Versorgungsamt. Nur die riesigen steuerlichen Vorteile gibt es nicht wirklich, siehe folgenden Link: http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Nachteilsausgleiche… lg
Konrad Schießlam 06.11.2016 | 16:07
Steuerfragen fürchten Rentenexperten sowie Rentenberater wie der Teufel das Weihwasser. Die Behinderten Prozente haben nichts mit Selbständigkeit oder Zahlung von Rentenbeiträgen zu tun. Die Pauschbeträge nach Grad der Behinderung ermäßigen das zu versteuernde Einkommen und führen somit zur geringen Einkommen/Lohnsteuer. Grad der anerkannten Behinderung: 25 und 30% Euro 310 Pauschbetrag, 35 und 40% 430 Pausch-betrag, 45 und 50% 570 Pauschbetrag, 55 und 60% 720 Pauschbetrag 65 und 70% 890 Pausch- betrag, 75 und 80% 1060 Pauschbetrag, 85 und 90% 1230 Pauschbetrag. 95 und 100% 1420 Pauschbetrag, hilflos und blind 3700 Pauschbetrag. MfG.
steffiam 06.11.2016 | 21:02
wo haben sie sich erkundigt, bei all dem durcheinander, welches sie hier geschreiben haben! geben sie doch einfach mal gdb/schwerbehinderung bei google ein, das andere thema wäre, emr- volle oder halbe emr. wenn sie wenig eingezahlt, ist es überhaupt fraglich, ob ein rechtlicher anspruch für eine emr bestehet. vom medizinischen faktor ganz zu schweigen! auch wenn sie denken, das sie schwer krank sind, heißt das noch lange nicht, das die drv oder das amt für soziales usw. das ebenso sieht! bei der emr haben wir noch nie eine steuerermäßigung erhalten! im gegentei,l so manches mal mussten wir mehrere 100€ dem finanzamt überweisen! also, belesen sie sich erst mal!! damit ist allen geholfen, und man weiß, was sie eigentlich wollen......
Konrad Schießlam 06.11.2016 | 21:21
Jetzt reißt es mich aber von den Socken. Die Anerkennung für eine Schwerbehinderung mit ent- sprechenden Ausweis wird vom Versorgungsamt bearbeitet, hat also mit einer Erwerbsminderungsrente überhaupt nichts zu tun. Bei Ehepaaren ist ja die gemeinsame steuerliche Veranlagung normal und wirken sich die zuer- kannten Prozente steuerlich aus. MfG.
S. Ahrensam 07.11.2016 | 04:34
Hallo Konrad Schießl, mich haut es auch von den Socken was Steffi da geschrieben hat! Ihr Beitrag ist korrekt. Evtl. lebt steffi in einem anderen Land :-)
Konrad Schießlam 07.11.2016 | 09:59
Unverständlich, es geht doch nicht um das Wort Schwerbehinderung vielmehr welcher Betrag aufgrund der vom Versorgungsamt zugestandenen Prozente das zu versteuernde Einkommen ermäßigen, sprich weniger Steueranfall. Dazu braucht man doch kein F,amt, die Beamten haben Wichtigeres zu tun. Auffallend und erfreulich wie ausführlich in letzter Zeit die Experten zu den Fragen Stellung, wo diese es wohl gelernt haben, Gratuliere. MfG.
Herz1952am 07.11.2016 | 18:03
Hallo K.S. eines hat Steffi richtig erkannt, nämlich, dass Sie wegen EM-Rente einige 100 Euro Steuern nachzahlen musste. Sie haben in einem Beitrag mal sehr schön die Steuermerkmale 3/5 und 4/4 gegenübergestellt. Es kam eine Differenz von 400 Euro raus. Nicht berücksichtigt haben Sie nämlich, dass von der EM-Rente während des Jahres gar kein Steuerabzug erfolgt. In diesem Fall habe ich eine Nachzahlung von ca. 1600 Euro errechnet, natürlich nicht genau, bzw. geschätzt. Aufgrund dessen würde das Finanzamt auch vierteljährlich für die Folgejahre eine Steuer von 400 Euro festlegen. Aber ich habe doch keine Ahnung:-) , wie Sie geschrieben haben. Ich bin nur alle 4 Jahre vom Betriebsprüfer des Finanzamtes monatelang durch die Mangel gezogen worden :-). Dazu kamen noch Prüfungen der Lohnsteuer, der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft. So ist es nun mal, wenn man ein kleiner kaufmännischer Leiter eines mittleren Handwerksbetriebes ist. Ach ja, und die Steuerbescheide habe ich auch noch mit geprüft, sogar die Privaten. Ich hatte allerdings auch noch einen klugen Steuerberater zur Seite, ich wollte den ganzen "Schmodder" ja nicht alleine verantworten, sonst hätte ich vielleicht noch als Vorbild von Ulli H. gegolten :-). Einerseits musste ich dem Prüfer klar machen, dass wir keinen Gewinn gemacht haben und andererseits der Bank, dass wir ein erfolgreiches Unternehmen sind. Nur mit dem Satz "wenn Sie wenig eingezahlt haben....", da liegt sie - glücklicherweise - vollkommen daneben. Aber K.S. machen Sie weiter so, Sie sind der fleißigere von uns beiden. Wenn ich meine Nichtveranlagungsbescheinigungen nicht mehr ausfüllen kann, gebe ich Ihnen die Daten durch :-). MfG
GroKoam 08.11.2016 | 08:27
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Hallo K.S.

eines hat Steffi richtig erkannt, nämlich, dass Sie wegen EM-Rente einige 100 Euro Steuern nachzahlen musste.

Sie haben in einem Beitrag mal sehr schön die Steuermerkmale 3/5 und 4/4 gegenübergestellt. Es kam eine Differenz von 400 Euro raus. Nicht berücksichtigt haben Sie nämlich, dass von der EM-Rente während des Jahres gar kein Steuerabzug erfolgt. In diesem Fall habe ich eine Nachzahlung von ca. 1600 Euro errechnet, natürlich nicht genau, bzw. geschätzt.

Aufgrund dessen würde das Finanzamt auch vierteljährlich für die Folgejahre eine Steuer von 400 Euro festlegen.

Aber ich habe doch keine Ahnung:-) , wie Sie geschrieben haben. Ich bin nur alle 4 Jahre vom Betriebsprüfer des Finanzamtes monatelang durch die Mangel gezogen worden :-). Dazu kamen noch Prüfungen der Lohnsteuer, der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft. So ist es nun mal, wenn man ein kleiner kaufmännischer Leiter eines mittleren Handwerksbetriebes ist.

Ach ja, und die Steuerbescheide habe ich auch noch mit geprüft, sogar die Privaten. Ich hatte allerdings auch noch einen klugen Steuerberater zur Seite, ich wollte den ganzen "Schmodder" ja nicht alleine verantworten, sonst hätte ich vielleicht noch als Vorbild von Ulli H. gegolten :-).

Einerseits musste ich dem Prüfer klar machen, dass wir keinen Gewinn gemacht haben und andererseits der Bank, dass wir ein erfolgreiches Unternehmen sind.

Nur mit dem Satz "wenn Sie wenig eingezahlt haben....", da liegt sie - glücklicherweise - vollkommen daneben.

Aber K.S. machen Sie weiter so, Sie sind der fleißigere von uns beiden. Wenn ich meine Nichtveranlagungsbescheinigungen nicht mehr ausfüllen kann, gebe ich Ihnen die Daten durch :-).

MfG

"als Vorbild von Ulli H. gegolten" Glaub mir, Du wirst keinem als Vorbild dienen.
Friedhelmam 08.11.2016 | 14:17
....sonst hätte ich vielleicht noch als Vorbild von Ulli H. gegolten :-).
"als Vorbild von Ulli H. gegolten" Glaub mir, Du wirst keinem als Vorbild dienen.
Höchstens leichtgläubigen "Bildzeitungs-Überschriften-Konsumenten", denen die ausführlichen Artikel zu kompliziert sind. Die fahren voll auf solche Dummschwätzer ab.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026