Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Steuerfreier, dauerhaft gültiger Anteil der Rente

von Albert19.07.2023 | 13:51
247 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Wird der steuerfreie (und dann dauerhaft gültige!) Anteil der Rente auf Basis des "Folgejahres auf den Rentenbeginn" oder auf Basis des "Ersten vollen Kalenderjahres des Rentenbezugs" berechnet? Dies ist bei Rentenbeginn 1.Januar 2022 ein Unterschied: Im ersten Fall ist es 2023 und im zweiten 2022.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Albert,

der individuelle „Rentenfreibetrag“ wird immer aus der vollen Jahresbruttorente ermittelt. Da die meisten Renten im ersten Jahr für weniger als zwölf Monate gezahlt werden, wird der endgültige „Rentenfreibetrag“ bei einem Rentenbeginn von 2005 an erst aus der vollen Jahresbruttorente des zweiten Rentenbezugsjahres ermittelt, unabhängig davon, ob die Rente am 01.01 oder im Laufe des Jahres beginnt.

§ 22 EStG

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Jahresbetrag der Rente und dem der Besteuerung unterliegenden Anteil der Rente ist der steuerfreie Teil der Rente. Dieser gilt ab dem Jahr, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt, für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

6 Antworten

DaViam 19.07.2023 | 14:25
Hallo, bei Rentenbeginn 01.01.2022 ist das Rentenjahr 2022 (01-12/2022) relevant. Der steuerliche Freibetrag orientiert sich auf diese Jahressumme .
Albertam 19.07.2023 | 14:28
Ich habe soeben bei Haufe (scheint mir seriös) folgendes gefunden, das dem widerspricht: Da die meisten Rentner im ersten Jahr ihres Rentenbezugs ihre Rente nur für einen Teil des Jahres beziehen, wird der endgültige Rentenfreibetrag bei Rentenbeginn ab 2005 oder später erst aus der vollen Jahresbruttorente des ZWEITEN Rentenbezugsjahres ermittelt. Damit wird vermieden, dass in Abhängigkeit vom Renteneintrittsmonat im Jahr des Rentenbeginns sowie vor oder nach einer Rentenanpassung bei ansonsten gleichem Sachverhalt ein unterschiedlicher steuerfreier Teil der Rente dauerhaft festgeschrieben wird. Der BFH hat diese Berechnungsweise bestätigt und entschieden, dass die Höhe des steuerfreien Teils einer Rente nach den Verhältnissen des Jahres zu ermitteln ist, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt.
Hallo.am 19.07.2023 | 15:17
Hallo. Im ESTG §22.1
Rentenfreibetragam 19.07.2023 | 17:49
Zitat von Albert anzeigen
Das ist schon richtig, aber oben steht ja schon "Da die MEISTEN Rentner...". Dieses "MEISTEN" bezieht sich genau auf diese Frage. Wenn eine Rente am 1. Januar eines Jahres beginnt, dann gilt als Berechnungsgrundlage dieses Jahr, beginnend mit dem 1. Januar, und eben nicht das Folgejahr. Bei Beginn am 1. Januar 2022 wird der Rentenfreibetrag also aus der Jahresbruttorente des Jahres 2022 ermittelt und nicht erst aus dem Jahr 2023. Bei einem Rentenbeginn ab 1. Februar 2022 wäre es dann das Jahr 2023 gewesen.
Tomam 19.07.2023 | 19:58
Es gilt wohl grundsätzlich das Jahr, dass dem Rentenbeginn folgt. Auch wenn die Rente im Januar beginnt. siehe https://www.steuernetz.de/lexikon/die-rentenbesteuerung: Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des Rentenfreibetrags ist der Jahresbetrag der Rente in dem Jahr, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt. Dadurch ist sichergestellt, dass die Höhe des Rentenfreibetrages nicht vom Monat des Rentenbeginns abhängt. Diese Berechnung erst ab dem nächsten Jahr gilt auch dann, wenn die Rente bereits im Januar begonnen hat.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026